Wasserbehörde

Die Untere Wasserbehörde ist in zwei Sachgebiete untergliedert:

  • Wasserrecht: Hier werden alle rechtlichen Fragestellungen auf Grundlage des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) sowie der untergesetzlichen Regelwerke bearbeitet. Dazu gehört vor allem die Erteilung von wasserrechtlichen Zulassungen, z.B. für bauliche Maßnahmen am/über/im Gewässer und für Benutzungen wie z.B. Wasserentnahmen-/einleitungen.

  • Wasserwirtschaft: Zu diesem Referat gehören Ingenieure und Techniker, die als Experten in den verschiedenen Bereichen alle technischen Fragen rund um wasserrechtliche Fragen beantworten

Aufgabenschwerpunkte

Weitere Informationen:

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

Bei rechtlichen Fragen:  
T. +49 7531 800-1234
F. +49 7531 800-1239
Wasserrecht@LRAKN.de   

Bei technischen Fragen:
T. +49 7531 800-1269
F. +49 7531 800-1239
Wasserwirtschaft@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr