Tauchverbot am Teufelstisch
Der Teufelstisch ist eine Felsformation im Bodensee. Es handelt sich um eine Felsnadel, die der Steilwand bei Wallhausen vorgelagert ist. Auf dem Teufelstisch steht das Seezeichen 22.
Am Teufelstisch in Wallhausen besteht ein generelles Tauchverbot. Taucher mit ausreichender Qualifikation und Erfahrung können aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Weitere Informationen:
Mit Allgemeinverfügung vom 14.07.1979, geändert am 22.02.1994, wurde durch das Landratsamt Konstanz als zuständige Untere Wasserbehörde ein generelles Tauchverbot erlassen. Das Tauchverbot bezieht sich auf den Bereich 300 m nördlich und nordwestlich sowie 500 m östlich und südöstlich des Seezeichens 22 vor Wallhausen. Ausnahmen vom Tauchverbot können beim Landratsamt Konstanz, Untere Wasserbehörde, auf Antrag zugelassen werden.
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und wird unter bestimmten Auflagen für 2 Jahre befristet erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Nachweis der medizinischen Tauglichkeit durch Vorlage einer Untersuchungsbescheinigung nach der Richtlinie der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) – nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis der Tauchausbildung durch eine Tauchschule, einen -club oder einen anerkannten Verband (amtlich beglaubigte Kopie)
- Nachweis von mindestens 40 Tauchgängen in den letzten 12 Monaten, davon mindestens 10 im Bodensee mit einer Tauchtiefe über 20,00 m (amtlich beglaubigte Kopie aus dem Logbuch)
Mindestausrüstung
- komplette ABC- Ausrüstung
- Rettungs-Tarierweste bzw. Dive-Jacket bei allen Arten von Tauchgängen
- Tauchermesser
- Kompass
- Tauchcomputer mit Dekompressionsrechner
- Tauchgerät mit 2 unabhängigen Atemreglersystemen und vorhandener Flaschendruckanzeige
- Tariergewichte nach Möglichkeit mit Schnellabwurfvorrichtung
- Leistungsfähiger Unterwasserscheinwerfer mit einer Mindestbrenndauer passend zur Tauchgangplanung
Auflagen
- Tauchgänge im Alleingang sind verboten
- Es darf nur in Gruppen von jeweils 2 Tauchern getaucht werden
- Das Tauchen ist nur bis zu einer Wassertiefe von 40 m erlaubt
- Das Tauchen ist nur zu zweit unter Verwendung einer Buddy-Leine erlaubt
- Die Verwendung von Unterwasserscootern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist nicht gestattet
- Tauchgänge sind am Tauchtag vor Beginn der Wasserschutzpolizeistation Überlingen unter Telefon 07551/9495-90 mitzuteilen. Anweisungen der Wasserschutzpolizei sind Folge zu leisten
Kontakt
Landratsamt Konstanz
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