Meldung vom 05. Juli 2024

Öffentliche Bekanntmachung: Nasskiesabbau Phase 2 der Firma Meichle & Mohr im Stadtwald Radolfzell auf Gemarkung Friedingen

Die Firma Meichle & Mohr GmbH, Steigwiesen 5, 88090 Immenstaad, betreibt seit 2009 auf der Gemarkung Friedingen einen Nasskiesabbau. Die Kapazität des zugelassenen Nasskiesabbaus Phase 1 wird voraussichtlich bis Ende 2024 ausgeschöpft sein. Das Kiesabbauunternehmen hat beim Landratsamt Konstanz die wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Nasskiesabbaus im Stadtwald Radolfzell Phase 2 beantragt. Weitere Informationen finden Sie in der PDF und in den Unterlagen.
Meldung vom 06. Juni 2024

Anordnung nach Art. 1.14. Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) aufgrund der Veranstaltung Pontonier-Wettkampf im Seilfährenbau am 14. September 2024

Dem schweizerischen Pontonierverein Diessenhofen wurde für die Durchführung eines Wettkampfs im Seilfährenbau am 14. September 2024 eine Bewilligung durch die Schifffahrtskontrolle des Kantons Thurgau erteilt. Durch die Veranstaltung wird es erforderlich, die Benützung des Hochrheins im Bereich Diessenhofen (CH) – Gailingen (D) temporär und blockweise am Veranstaltungstag einzuschränken.  Zur Abwendung von Gefahren wurde die nachstehende Schifffahrtsrechtliche Anordnung nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) erlassen.
Meldung vom 23. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee (Kapitel 4.7.3)

Mehr Informationen in der PDF.  Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) können vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter www.hochrhein-bodensee.de eingesehen und abgerufen werden. Die gesamten Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen unter Berücksichtigung folgender Sprechzeiten aus:   Regionalverband Hochrhein-Bodensee Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr;   Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr   Landratsamt Lörrach Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr   Landratsamt Waldshut Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr
Meldung vom 14. Mai 2024

Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Solarcomplex AG hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Hilzingen beantragt. Im Verfahren wurde anlässlich einer standortbezogenen Vorprüfung festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss. Siehe PDF.   
Meldung vom 08. April 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfort-schreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee (Kapitel 4.7.2)

Mehr Informationen in der PDF.  Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) können vom 15. April 2024 bis einschließlich 20. September 2024 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter www.hochrhein-bodensee.de eingesehen und abgerufen werden. Die gesamten Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen unter Berücksichtigung folgender Sprechzeiten aus: Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr Regionalverband Hochrhein-Bodensee Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr; Landratsamt Lörrach Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr Landratsamt Waldshut Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr
Meldung vom 26. März 2024

Öffentliche Bekanntmachung – Beteiligungsbericht für das Jahr 2022

Der Landkreis Konstanz hat basierend auf den Geschäftsberichten 2022 der Beteiligungsunternehmen einen Beteiligungsbericht erstellt. Der Beteiligungsbericht 2022 wurde vom Kreistag in der Sitzung am 11. März 2024 öffentlich zur Kenntnis genommen.   Darüber hinaus kann der Beteiligungsbericht 2022 gemäß § 105 Gemeindeordnung (GemO) an sieben Werktagen in der Zeit vom 8. April bis einschließlich 16. April 2024, im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin (T. +49 7531 800-0).
Meldung vom 06. Februar 2024

Änderung der Satzung als Allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen - Deutschlandticket

Der Landkreis Konstanz erlässt auf Grundlage von § 8 Absatz 3 und § 8a Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Artikel 17 LKrO bzw. Artikel 23 GO, sowie Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370)/2007 nachfolgende Satzung als allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit dem Deutschlandticket. Erfahren Sie mehr im PDF.
Meldung vom 21. Dezember 2023

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde (Gebührenverordnung - GebVO) vom 20. Dezember 2023

Kämmereiamt Aufgrund von § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) in der Fassung des Gesetzes zur  Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004 (Gesetzblatt Seite 895), zuletzt geändert  durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (Gesetzblatt Seite 161), wird verordnet:
Meldung vom 12. Dezember 2023

Allgemeinverfügung: Abstufung einer Teilstrecke der K 6163 zu einer Gemeindestraße

Die Verkehrsbedeutung der K 6163 zwischen der L 226 und der K 6164 hat sich geändert. Nach dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg (StrG) i.d.F. vom 11.05.1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. S. 26) ist die K 6163 umzustufen.Die bisherige Teilstrecke der K 6163 von Netzknoten 8219 033 nach Netzknoten 8219 041 Station 0,000bis Station 2,692 mit einer Länge von 2.692 m wird als Gemeindestraße gemäß § 6 Straßengesetz abgestuft. Neuer Baulastträger ist die Stadt Radolfzell.Die Abstufung erfolgt zum 01.01.2024.
Meldung vom 20. November 2023

Öffentliche Bekanntgabe des Landratsamtes Konstanz: Anschluss der Kläranlage Gailingen an den Abwasserzweckverband Diessenhofen (CH)

Anschluss der Kläranlage Gailingen an den Abwasserzweckverband Diessenhofen (CH); Umbau der Kläranlage zu einem Weiterleitungsbauwerk sowie Erstellung einer Verbindungsleitung unter dem Rhein an das Kanalnetz von Diessenhofen (CH) Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Meldung vom 10. November 2023

Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 23.10.2023 gemäß § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg festgestellt. Ebenso kann der Jahresabschluss 2022 gemäß § 95 b Abs. 2 GemO in der Zeit vom 13. November bis einschließlich 21. November 2023 im Büro A 222 im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz während der Sprechzeiten des Landratsamts kostenlos eingesehen werden. Wir bitten um vorherige Terminabsprache (T. +49 7531 800-1503).
Meldung vom 10. Oktober 2023

Öffentliche Bekanntmachung: Kiesabbau der Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG auf Teilflächen der Grundstücke FlurstückNrn. 5751/2 und 8431 der Gemarkung Hilzingen im Gewann Dellenhau

Erörterungstermin im Rahmen der nachgeholten der Umweltverträglichkeitsprüfung Mit Entscheidung vom 01.07.2020 hat das Landratsamt Konstanz auf Antrag der Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG für einen Abbau von Kiessanden auf einer ca. 17 ha großen Fläche auf den Flurstücken Nrn. 5751/2 und 8431 der Gemarkung Hilzingen im Gewann Dellenhau die naturschutz- und baurechtlichen Genehmigungen gemäß §§ 19 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG), 49 Abs. 1, 50 Abs. 1, 58 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. Nr. 11e des Anhangs zur LBO erteilt. Aufgrund der Verfahrenskonzentration gemäß § 19 Abs. 3 NatSchG wurde mit dieser Entscheidung darüber hinaus eine forstrechtliche Genehmigung gemäß § 11 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG), eine naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), eine wasserrechtliche Befreiung gemäß § 52 Abs. 1 S. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß §§ 8, 8a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gemäß § 16 Abs. 6 Straßengesetz (StrG) sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 abs. 1 Nr. 5, 10 Abs. 1 WHG erteilt. Lesen Sie weiter im PDF.
Meldung vom 15. September 2023

Öffentliche Bekanntmachung: Naturschutzgebiet „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“ Stadt Radolfzell, Gemeinden Allensbach und Reichenau, Landkreis Konstanz

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Markelfinger Winkel“ auf dem Gebiet der Stadt Radolfzell, Gemarkung Markelfingen, sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Allensbach und Reichenau im Landkreis Konstanz wurde im August 2023 vom Verkehrsminister für Baden-Württemberg Winfried Hermann und von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterzeichnet. Die Verkündung im Gesetzblatt erfolgt am 15.09.2023.
Meldung vom 29. August 2023

Öffentliche Bekanntmachung für den Windpark Brand - Erörterungstermin

Antrag der Solarcomplex AG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in 78250 Tengen, Gemarkung Watterdingen, Gewann Brand Im derzeit laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Windpark Brand ist die Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen. Der Genehmigungsantrag, die dem Antrag beigefügten Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) sowie der UVP-Bericht lagen vom 19.06.2023 bis 18.07.2023 bei der Stadt Tengen und im Landratsamt Konstanz sowie bei weiteren Behörden zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen wurden auch im Internet (UVP-Portal der Länder) veröffentlicht.
Meldung vom 22. November 2019

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Kreisarchivs

Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 19. Juni 1987 (GBl.S.289), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221, 222) und §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17.03.2005 (GBl. S. 206, 207) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Kreistag des Landkreises Konstanz am 21. Oktober 2019 folgende Gebührensatzung beschlossen: