Wahlen
Die Schweiz, Frankreich und Deutschland gehören zu den ersten Staaten in Europa, die das allgemeine Wahlrecht eingeführt hatten. 1848 durften in Deutschland die Männer erstmals nach dem allgemeinen Wahlrecht die Frankfurter Nationalversammlung wählen.
Für den Norddeutschen Bund führte Otto von Bismarck im Jahr 1867 das allgemeine Wahlrecht für Männer ein. Im Deutschen Reich gab es von Anfang an das allgemeine Wahlrecht für Männer (ab 1871).
In Preußen gab es das Dreiklassenwahlrecht, welches sich nach dem Steueraufkommen der Männer richtete.
Die Weimarer Republik wurde am 9. Nov. 1918 ausgerufen. Am 19. Jan. 1919 fand dann die Wahl zur Nationalversammlung statt. Neben den Männern durften erstmals auch Frauen wählen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 sind die Wahlgrundsätze für Männer und Frauen gleichermaßen festgelegt.
Die freien Wahlen sind die Basis der Demokratie.
Bei Parlamentswahlen darf man seit 1972 ab 18 Jahren wählen (aktives Wahlrecht) und sich auch wählen lassen (passives Wahlrecht). Einige Bundesländer haben mittlerweile das Wahlalter für die Landtagswahl auf 16 Jahre gesenkt. Ebenso liegt das Wahlalter bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg bei 16 Jahren.
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