Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde hat nach dem Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg die Aufgabe, die Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen für kommende Generationen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit und Regenerationsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Erhaltung und Wiederherstellung von intakten Lebensräumen für die frei lebende Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere für vom Aussterben bedrohte Arten, auf Dauer gesichert werden.
Aufgaben:
- Betreuung und Beratung in naturschutzrechtlichen und -fachlichen Fragen
- Vollzug des BNatSchG sowie der dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
- Erteilung von Genehmigungen und Ausnahmen nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- Bearbeitung von und Vollzug von Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierungen bei Außenbereichsvorhaben
- Überprüfung und Genehmigungen im Rahmen von „Natura 2000“
- Vollzug des Gebiets- und Biotopenschutzes einschließlich der Ausweisung und Rücknahme von Schutzgebieten
- Naturschutzrechtliche Stellungnahmen in planungsrechtlichen Verfahren einschließlich landschaftspflegerischer Begleitpläne
- Stellungnahmen und Auskunft zum Artenschutzrecht
- Beurteilung von Pflege- und Unterhaltungsarbeiten in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, flächenhaften Naturdenkmalen, FFH-Lebensräume
- Naturschutzfachliche Beurteilung der Förderwürdigkeit landwirtschaftlicher Flächen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landwirtschaft (Cross compliance, Cross Checks, FFH- Grünlandbeförderung, Biotopgrundpunkte)
- Erlass von Anordnungen bei Verstößen gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen
- Zusammenarbeit und Koordination der Tätigkeit von Naturschutzbeauftragen sowie ehrenamtlich im Natur- und Artenschutz Tätiger
Weitere Informationen:
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1222
F. +49 7531 800-1419
Naturschutz@LRAKN.de