Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde (Gebührenverordnung - GebVo)

Die Gebührenverordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft. Für die Wahrnehmung von Aufgaben des Landratsamtes Konstanz als untere Verwaltungsbehörde im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes werden Gebühren nach der Anlage zu dieser Verordnung (Gebührenverzeichnis) erhoben.