Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
Der Landkreis ist Ansprechpartner in allen Fragen des ÖPNV sowohl für Bürger als auch für Städte und Gemeinden, Betriebe und andere Behörden. Eine sinnvolle und bedarfsgerechte Verknüpfung der Mobilitätsformen und deren Weiterentwicklung ist eine zentrale Aufgabe des Referats. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit dem Verbund VHB, der insbesondere für die Tarifgestaltung verantwortlich ist.
Als Besonderheit betreibt der Landkreis die Schienenstrecke des “seehäsle“ zwischen Stockach und Radolfzell in eigener Verantwortung über die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG).
Im Bereich der Schülerbeförderung ist in Baden-Württemberg jeder Schulträger dafür verantwortlich, den Schülerinnen und Schülern das Erreichen einer für sie geeigneten Schule zu ermöglichen. Der Landkreis ist Kostenträger für die Schülerbeförderung und organisiert die notwendigen Schulbusverkehre.
Der Landkreis erstattet den Trägern öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen die notwendigen Beförderungskosten für ihre Schüler auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schüler öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen, für die das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde ist. Nicht anspruchsberechtigt sind Schüler der Fachschulen.
Weitere Informationen:
- Gemäß Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 ist jährlich ein Gesamtbericht über die in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes und die gewährten Ausgleichsleistungen zu veröffentlichen.
Gesamtbericht über die geleisteten Ausgleichsleistungen für das Jahr 2022 (PDF / 434 KB)
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1798
F. +49 7531 800-1473
Nahverkehr@LRAKN.de