Arbeit für Menschen mit Behinderung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen (§ 53 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XII).

Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden alle Leistungen erbracht, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Die Integration von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist soweit als möglich anzustreben. Sie erfordert jedoch die Bereitschaft von Arbeitgebern zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Arbeitgeberinitiative „Arbeit und Behinderung“ 

Menschen mit einer geistigen Behinderung brauchen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Hierzu sucht der Integrationsfachdienst engagierte Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber, die einfache Arbeits- und Praktikumsplätze im Helferbereich anbieten bzw. bereitstellen. Zur Unterstützung der Arbeitgeber stehen umfangreiche und unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. 

Interessierte Arbeitgeber wenden sich bitte an den:

Integrationsfachdienst
Kaufhausstraße 5
78315 Radolfzell
Sekretariat/Anmeldung für alle Standorte:
Tel.: 0711 / 25 0 83 – 2700  

E-Mail: info.bo@ifd.3in.de
 
Termine nach Vereinbarung.
Ein barrierefreier Zugang ist über die Schmidtengasse 5 möglich, bei Bedarf bitte über das Sekretariat anmelden.

Arbeit Inklusiv

Vorrangiges Ziel ist es, individuell angepasste und voll umfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen zu erreichen bzw. nachhaltig zu sichern. Sind vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit der Klientin / des Klienten nicht möglich, soll das Budget für Arbeit greifen. Hierzu hat der Landkreis Konstanz mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eine Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von wesentlich behinderten Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt geschlossen, das Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-4600
F. +49 7531 800-1618
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