Ausschreibung des Inklusionspreises 2024

Hände halten sich gegenseitig
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Der Landkreis Konstanz verleiht auch 2024 wieder einen Inklusionspreis in den drei Kategorien „Wohnen“, „Bil­dung/Arbeit“ und „Freizeit“. Das Preisgeld beträgt insgesamt 6000 Euro, über dessen Aufteilung auf die einzelnen Preisträger eine Jury entschei­det. Bis spätestens 30. September 2024 können Bewerbungen eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegrup­pen, freie und öffentliche Träger, Verbände, Bildungseinrichtungen und Firmen, deren Aktivitäten im Landkreis Konstanz stattfinden. Ziel des Prei­ses ist es, über neue Wege zur Inklusion nachzudenken und das Bewusst­sein für die Belange von Menschen mit Behinderung zu schärfen, damit das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderung selbstver­ständlich wird.

Erstmalig liegt für das Jahr 2024 die Zuständigkeit für den Inklusionspreis beim Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz. „Ge­rade im Hinblick auf die Inklusive Lösung im Rahmen des Kinder- und Ju­gendstär­kungsgesetz (SGB VIII Reform) ab 2028, bei der alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, ist es wichtig, bereits jetzt ge­meinsam mit dem Sozialamt Hand in Hand inklusive Projekte für Jung und Alt im Landkreis zu fördern und voranzutreiben“, so Ariane Krim­mel, Leiterin des Amtes für Kinder Jugend und Familie im Landratsamt Konstanz.

Zu den Teilnahmebedingungen und zum Bewerbungsformular.
Ansprechpartnerin für weitere Auskünfte ist Maike Krause, Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie, erreichbar unter der Telefonnum­mer 07531 800-2304 oder per Mail an Inklusionspreis@LRAKN.de.