Ausschreibung des Inklusionspreises 2024
Der Landkreis Konstanz verleiht auch 2024 wieder einen Inklusionspreis in den drei Kategorien „Wohnen“, „Bildung/Arbeit“ und „Freizeit“. Das Preisgeld beträgt insgesamt 6000 Euro, über dessen Aufteilung auf die einzelnen Preisträger eine Jury entscheidet. Bis spätestens 30. September 2024 können Bewerbungen eingereicht werden.
Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, freie und öffentliche Träger, Verbände, Bildungseinrichtungen und Firmen, deren Aktivitäten im Landkreis Konstanz stattfinden. Ziel des Preises ist es, über neue Wege zur Inklusion nachzudenken und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung zu schärfen, damit das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich wird.
Erstmalig liegt für das Jahr 2024 die Zuständigkeit für den Inklusionspreis beim Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz. „Gerade im Hinblick auf die Inklusive Lösung im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII Reform) ab 2028, bei der alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, ist es wichtig, bereits jetzt gemeinsam mit dem Sozialamt Hand in Hand inklusive Projekte für Jung und Alt im Landkreis zu fördern und voranzutreiben“, so Ariane Krimmel, Leiterin des Amtes für Kinder Jugend und Familie im Landratsamt Konstanz.
Zu den Teilnahmebedingungen und zum Bewerbungsformular.
Ansprechpartnerin für weitere Auskünfte ist Maike Krause, Landratsamt Konstanz, Amt für Kinder, Jugend und Familie, erreichbar unter der Telefonnummer 07531 800-2304 oder per Mail an Inklusionspreis@LRAKN.de.