Entgeltordnung für die Kosten des Holzverkaufs im Körperschafts- und Privatwald des Landkreises Konstanz
Die Vorschrift regelt die zu entrichtenden Entgelte für die Leistungen der Holzverkaufsstelle am Landratsamt Konstanz. Die Entgeltordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.
(Erstellt am 23. Juli 2024)