Amtliche Bekanntmachungen

Hinweis für die öffentliche Bekanntmachung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) oder von aufgrund der Landkreisordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der nachfolgenden Satzungen wird nach § 3 Abs. 4 LKrO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der betreffenden Satzung gegenüber dem Landkreis Konstanz geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der betreffenden Satzung verletzt worden sind.

Zu den Ausschreibungen

Meldung vom 13. Dezember 2018

13. Verordnung des Landratsamtes Konstanz zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“

Die Gemeinde Gottmadingen hat eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Hegau“ auf Gemarkung Gottmadingen beantragt. Am östlichen Ortsrand von Gottmadingen sollen durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hegau“. Das Landratsamt Konstanz hat die Landschaftsschutzgebietsverordnung entsprechend geändert: