Ein- und Ausfuhr von Tieren
Handel und Transport mit Nutztieren und Pferden
Tiertransporte innerhalb der Europäischen Union (EU) und in oder aus Drittländern unterliegen unterschiedlichen veterinärrechtlichen Vorschriften. Es dürfen nur Tiere verladen und transportiert werden, die den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Einfuhrstaates entsprechen und die tierschutzrechtlichen Anforderungen für den Transport erfüllen.
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Zeigen Sie uns Tiertransporte ca. 5 Tage vor der Verladung telefonisch unter Tel. 07531/800-2031 an und schicken uns bitte das unten angehängte Formular spätestens 1 Arbeitstag vorher vollständig ausgefüllt per Email oder Fax zurück.
Reiseverkehr mit Hunden und Katzen
Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union (EU) und in oder aus Drittländern gelten veterinärrechtliche Vorschriften, um insbesondere eine Einschleppung und Verbreitung von Tollwut zu vermeiden.
Was muss ich beachten?
Für nicht gewerbliche Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Hund oder Ihre Katze einen EU-Heimtierpass, in welchem zumindest die Mikrochipnummer und eine wirksame Tollwutschutzimpfung eingetragen sind.
Genaue Hinweise sollten Sie unbedingt rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise bei den jeweiligen Botschaften der Nicht-EU-Länder einholen.
Sollten Sie mit mehr als 5 Tieren reisen oder einen Handel betreiben setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung, da in diesem Falle andere Vorschriften gelten.
Merkblätter und Formulare:
- Antrag zur Registrierung als ermächtigter TA (PDF / 249 KB)
- Anforderungen für die Einreise mit Heimtieren (Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz)
- http://www.petsontour.de