Förderung von Pflanzmaßnahmen

Förderung von Pflanzmaßnahmen nach Extremwetterereignissen

Das Land Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen und Käferschäden aufgestellt. Dieses Programm gilt ausschließlich für die Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen wie Käfer, Bruch, Dürre oder Sturm. Für Pflanzungen aufgrund von anderen Ursachen gelten abweichende Regelungen (siehe unten).

Voraussetzungen

Mindestpflanzfläche 
0,1 ha (=1000 m²)

Pflanzenzahl  
Förderung von max. 5000 Pflanzen/ ha

Baumartenanteile      
40% Laubholz (Ausnahme: Weißtanne, bei 30% Tanne ist ein Anteil von 30% Laubholz ausreichend
49% fremdländische Baumarten (z.B. Douglasie, Roteiche)

Baumartenzusammensetzung
Fläche > 0,3 ha:        min. 2 Baumarten (je min. 10%)
Fl äche > 1 ha:           min. 3 Baumarten (je min. 10% und max. 75%)
Bei Mischungen müssen mindestens 15 Meter Streifenbreite und eine maximale Gruppengröße von 0,5 ha je Baumart eingehalten werden.

Fördermittel

Waldbesitz <20 ha      
1,60€/ Pflanze
zzgl. 0,10€ / ZÜF zertifizierte Pflanze
1,70€ / Wuchshülle*

Waldbesitz ≥ 20 ha
1,40€ / Pflanze
zzgl. 0,10€ / ZÜF zertifizierte Pflanze
1,50€ / Wuchshülle*


* Insgesamt sind max. 4400 Wuchshüllen je Hektar für Stiel- und Traubeneiche förderbar.
Die Baumarten Spitzahorn, Kirsche, Elsbeere, Speierling, Platane, Linde, Baumhasel, Zerreiche, ungarische Eiche und Wildobstarten dürfen davon max. 400 Wuchshüllen pro Hektar ausmachen.
Für Plastik-Wuchshüllen endete die Förderung am 31.12.2023. Es werden nur noch Wuchshüllen gefördert, die zu 100% aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und biologisch abbaubar sind.

Förderung von Pflanzmaßnahmen naturnaher Waldbewirtschaftung

Dieses Förderprogramm dient dem Umbau, der Wiederherstellung und Weiterentwicklung stabiler Laub- und Mischwälder.

Dazu gehört:

  • Umbau von Nadelreinbeständen / nicht standortsgerechten Beständen in stabile, naturnahe Laub- und Mischwälder
  • Wiederherstellung eines stabilen, naturnahen Laub- und Mischwalds nach Sturm, Bruch, Käfer und Eschentriebsterben
  • Anreicherung eines naturnahen Bestandes mit klimatoleranten Mischbaumarten

Voraussetzungen

Mindestpflanzfläche 
0,1 ha (=1000 m²)

Pflanzenzahl  
Förderung von max. 5000 Pflanzen/ ha

Baumartenanteile      
40% Laubholz (Ausnahme: Weißtanne, bei 30% Tanne ist ein Anteil von 30% Laubholz ausreichend
49% fremdländische Baumarten (z.B. Douglasie, Roteiche)

Baumartenzusammensetzung
Fläche > 0,3 ha:        min. 2 Baumarten (je min. 10%)
Fl äche > 1 ha:           min. 3 Baumarten (je min. 10% und max. 75%)
Bei Mischungen müssen mindestens 15 Meter Streifenbreite und eine maximale Gruppengröße von 0,5 ha je Baumart eingehalten werden.

Fördermittel

Fördermittel: Pflanzung

1,10€ / Pflanze im Mischbestand
1,40 € / Pflanze Laubbaumbestand
zzgl. 0,10€ / ZÜF zertifizierte Pflanze
0,30 € / Pflanze Zuschlag für Weißtanne
1,50€ / Wuchshülle*

*Wuchshüllenförderung nur für Eichenkulturen (> 60% Ei) Insgesamt sind max. 4000 Stk / ha für Stieleiche oder max. 4500 Stk / ha Traubeneiche förderbar.
Für Plastik-Wuchshüllen endete die Förderung am 31.12.2023. Es werden nur noch Wuchshüllen gefördert, die zu 100% aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und biologisch abbaubar sind.

Weitere Fördermöglichkeiten: Kultursicherung     

530 €/ha im Mischbestand
640 €/ha im Laubbaumbestand
2 mal in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung

Hinweis:

Alle Maßnahmen die in Zusammenhang mit der Wiederbewaldung stehen müssen rechtzeitig vor Pflanzbeginn beantragt werden. Bitte planen Sie einen Vorlauf von mindestens 8 Wochen ein. Nicht zuvor beantragte und bewilligte Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Weitere Informationen zur forstlichen Förderung finden Sie im Internet unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Nachhaltige+Waldwirtschaft+_NWW_
Bei Fragen zur Antragsstellung, Baumartenwahl und Pflanzenbestellung berät Sie Ihre zuständige Revierleitung gerne: Forstreviere im Landkreis Konstanz

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Kreisforstamt
Otto-Blesch-Straße 51
78315 Radolfzell
Lage

Amtsleitung:
Walter Jäger

T. +49 7531 800-2126
F. +49 7531 800-2149
Kreisforstamt@LRAKN.de

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