Infektionsschutz
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Aufgaben:
- Ermittlungen bei übertragbaren Erkrankungen, Untersuchung und Feststellung der Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung (z.B. bei Lebensmittelinfektionen, Masern, Hirnhautentzündung oder Tuberkulose)
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Unterbindung von Infektionsketten
- Anonyme Beratung und Tests zu HIV und sonstigen sexuell übertragbaren Erkrankungen
- Überwachung der Hygiene in öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäusern, Arztpraxen, Schulen, Kindergärten, Heimen, bei Kranken- und Pflegediensten, auf Campingplätzen und in Zeltlagern
- Überwachung und Sicherstellung der Qualität des Trinkwassers in öffentlichen und privaten Trinkwasserversorgungsanlagen
- Überwachung der Wasserqualität und Hygiene der Badegewässer und Bäder
- Beobachtung und Bewertung von schädigenden Einwirkungen aus der Umwelt auf die menschliche Gesundheit
- Information der Bevölkerung und Behörden in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes
- Gesundheitliche und soziale Beratung von Prostituierten
- Belehrung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln gemäß §43 Infektionsschutzgesetz
Informationen zu HIV/AIDS und anderen STI (Sexuell übertragbare Infektionskrankheiten):
Termine für Beratung oder Untersuchung zu/auf HIV oder anderen sexuell übertragbaren Krankheiten nur mit vorheriger Terminreservierung: Online-Terminbuchung HIV/STI-Sprechstunde
Die AIDS-Hilfe Konstanz unterhält in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt im CHECKPOINT KONSTANZ ein Beratungs- und Testangebot. Informationen zu Ort, Zeiten und Ablauf finden Sie bei der AIDS-Hilfe
Weitere Informationen:
- MRE-Netzwerk im Landkreis Konstanz
- Infektionskrankheiten von A bis Z
- Merkblätter des Gesundheitsamtes zu Infektionskrankheiten
- Meldeformulare laut Infektionsschutzgesetz:
- Meldepflichtige Krankheiten durch den behandelnden Arzt
Meldeformular gemäß § 6 IfSG (PDF / 609 KB)
Hinweis zur Bearbeitung: Das Formular kann digital ausgefüllt und als PDF-Datei an uns gesendet werden. (Formular Ausfüllen und anschließend „Drucken“ > „Print to PDF“). Verwenden Sie zur Einreichung das Kontaktformular. - Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern durch das Labor
Meldeformular gemäß § 7 IfSG (PDF / 150 KB) - Regeln für Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Kindergärten
- Meldepflichtige Krankheiten durch den behandelnden Arzt
- HIV/AIDS und andere sexuell übertragbare Infektionskrankheiten:
- Lebensmittel:
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Lage
T. +49 7531 800-2644
F. +49 7531 800-2688
Gesundheitsschutz.ga@LRAKN.de
NEU: Online-Terminbuchung HIV/STI-Sprechstunde