Tierschutz und Tierarzneimittel
Aufgabe der Amtstierärzte ist auch, für die Einhaltung der besonderen Vorschriften zum Schutz des Lebens und dem Wohl der Tiere zu sorgen. Unterstützt werden sie dabei von Veterinärhygienekontrolleuren und Verwaltungsmitarbeitern.
Tiertransporte - auch im Reiseverkehr - Versuchstiereinrichtungen, Schlachtstätten und alle im Kreis zugelassenen Tierhaltungen unterliegen einer regelmäßigen Überwachung. Landwirtschaftliche und Privathaltungen werden erforderlichenfalls ebenfalls kontrolliert. Amtstierärzte überprüfen die Anwendung von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren ebenso wie die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Erzeugnissen.
Aufgaben:
- Registrierung und Überwachung der Tierhaltungen
- Überwachung des Tierverkehrs und -handels
- Tierarzneimittelüberwachung
- Tierschutz beim Schlachten
- Erlaubnis- und Zulassungserteilung
- Erteilung von Sachkundebescheinigungen
- Einleitung von Bußgeld-, Straf- und Verwaltungsverfahren
- Ansprechpartner und Beratung bei Tierschutzfragen einschließlich baurechtlicher Stellungnahmen
Merkblätter und Formulare:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Nr. 3 bis 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) (PDF / 569 KB)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Nr. 8 Tierschutzgesetz (TierSchG) (PDF / 558 KB)
Formular Tierschutzrechtlicher Hinweis - Tierschutzbeschwerde - Informationen zur Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
Merkblatt für TA – Anleitung in der PraxisphaseA (PDF / 22 KB)
Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises (PDF / 9 KB)
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Veterinäramt
Otto-Blesch-Straße 51
78315 Radolfzell
Lage
Referatsleitung:
Dr. Isabel Besser
T. +49 7531 800-2501
F. +49 7531 800-2519
Veterinaeramt@LRAKN.de