Schlüsselzahl 96 zur Fahrerlaubnis der Klasse B
Die Schlüsselzahl B 96 berechtigt die Inhaberin/den Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B dazu, dass Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt, geführt werden dürfen.
Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 kann gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B oder zur bestehenden Fahrerlaubnis Klasse B beantragt werden.
Voraussetzungen für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder zumindest die Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen. Außerdem muss an einer Fahrer-schulung nach der Anlage 7a zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) teilgenommen werden und der Nachweis hierüber ist dem Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 beizufügen. Die Fahrerschulung erfolgt bei einer Fahrschule.
Dem Antrag (bitte verwenden Sie das Formular Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines von unserer Formularseite) fügen Sie bitte eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes und Ihres bisherigen Führerscheins, ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) sowie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung nach der Anlage 7a FeV bei.
Bezüglich der Antragstellung beachten Sie bitte unsere grundsätzlichen Hinweise zur Antragstellung in Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Die Dauer, bis der Antrags in Bearbeitung kommt und der Führerschein hergestellt worden ist, kann mehrere Wochen dauern. Die Fahrberechtigung der Schlüsselzahl 96 besteht erst, wenn diese in dem neuen Führerschein eingetragen ist. Es besteht keine Möglichkeit, einen vorläufigen Führerschein ausgestellt zu bekommen. Beachten Sie dies bitte bei Ihrer Planung.
Die Antragstellung kann bereits vor Absolvierung der Schulung beantragt werden. Die Teilnahmebescheinigung der Fahrschule muss dann im Laufe des Antragsverfahrens nachgereicht werden.
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