Internationaler Führerschein
Informationen und Beantragung
Empfehlung: Antragstellung mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt
Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union ein Auto oder Motorrad fahren möchten, benötigen Sie i. d. R. einen Internationalen Führerschein.
Der Internationale Führerschein ist ausschließlich zusammen mit dem EU-Kartenführerschein gültig.
Voraussetzung für den Erhalt eines internationalen Führerscheins:
· Ihr (Haupt-)Wohnsitz im Landkreis Konstanz
· der Besitz eines gültigen EU/EWR-Führerschein im Scheckkartenformat
Dem Antrag (bitte verwenden Sie das Formular Ausstellung eines Internationalen Führerscheins von unserer Formularseite) fügen Sie bitte hinzu:
· Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes
· Kopie Ihres bisherigen Führerscheins
· ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
Sofern Sie auf Ihrem Antrag nichts Anderes vermerken, wird Ihnen ein Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ausgestellt. Dieser ist für drei Jahre gültig und wird von den meisten Ländern akzeptiert.
Alternativ kann Ihnen auf konkreten Antrag auch ein Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt werden. Dieser ist für ein Jahr gültig und wird nur in wenigen Ländern verlangt.
Hinweis: In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen und falls ja, welches der beiden o. g. Modelle dort verlangt wird, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten. Die Führerscheinstelle kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.
Bezüglich der Antragstellung beachten Sie bitte unsere Information zur Antragstellung in Fahrerlaubnisangelegenheiten.