Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)
Im Bereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten §§ 67 ff SGB XII (8. Kapitel) ist das Landratsamt Kostenträger für die entsprechenden Hilfsangebote und –strukturen im Landkreis Konstanz.
Diese Hilfen richten sich insbesondere an Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die aus eigener Kraft und auch bei Inanspruchnahme der im Landkreis vorhandenen ambulanten Hilfsangebote nicht überwunden werden können. Ambulante Hilfsangebote - die in Eigeninitiative aufgesucht werden können - sind Beratungsstellen wie Caritas, Diakonie, AWO, Schuldnerberatung, Suchthilfe, etc..
Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zum Adressatenkreis. Diese Personen sollen durch die Fachberatungsstelle für Wohnungslosenhilfe der AGJ Freiburg oder innerhalb ambulanter oder stationärer Maßnahmen durch Unterstützung von Sozialarbeitern bzw. entsprechende Hilfeplanung und –steuerung befähigt werden, die bestehenden Probleme und sozialen Schwierigkeiten zu überwinden um wieder in eigenem Wohnraum zu leben.
Erste Anlaufstelle sind grundsätzlich die Fachberatungsstellen der AGJ Wohnungslosenhilfe, die eine Bedarfseinschätzung vornehmen, den Personen entsprechende Unterstützung anbieten, Hilfen vorschlagen und diese dann auch anbahnen.
- Fachberatungsstellen der AGJ Wohnungslosenhilfe
(Standorte: Konstanz, Radolfzell, Singen) - Ambulant Betreutes Wohnen im Trägerwohnraum bzw. eigenen Wohnraum durch die AGJ Wohnungslosenhilfe
- Stationäre Maßnahmen im Jakobushof Böhringen, AGJ Wohnunglosenhilfe
Weitere Informationen:
AGJ Wohnungslosenhilfe im Landkreis Konstanz
Ansprechpartner:
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-4600
F. +49 7531 800-1618
Sozialamt@LRAKN.de