Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Leistungsberechtigung
Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche, die
- Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nach SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII,
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen zur Teilhabe werden bei leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets
- Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
- Schulbedarf (Hefte, Stifte, Schulranzen etc.)
- Aufwendungen für eine erforderliche Schülerbeförderung
- Lernförderung (Nachhilfe) für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
- Zuschuss zum Mittagessen für Kinder, die eine Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu gehören Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern z.B. Musikunterricht oder die Teilnahme an Freizeiten.
Antragstellung
Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.
Zuständige Stelle:
Jobcenter für
- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder
- Sozialgeld
Landratsamt Konstanz – Kreissozialamt für
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII
- Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII
- Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten
Ausnahme:
Für Einwohner der Stadt Konstanz, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI) oder Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII erhalten, ist das Sozialamt der Stadt Konstanz zuständig.
Antragsformulare
Folgende Formulare für die Antragstellung bieten wir Ihnen zum Download an:
Ansprechpartner
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Sozialamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-4600
F. +49 7531 800-1618
Sozialamt@LRAKN.de