Unterbringung
Der Landkreis ist zuständig für die vorläufige Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge, die ihm monatlich aus den Landeserstaufnahmestellen (LEA) zugewiesen werden. Das Referat Unterbringung kümmert sich um deren Unterbringung in Gemeinschafts- und Notunterkünften.
Nach Abschluss des Asylverfahrens oder spätestens nach 24 Monaten dürfen die Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen und können in die sogenannte Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden ziehen. Die Organisation der Anschlussunterbringung, einschließlich der Abwicklung des Aus- und Umzug, wird ebenfalls durch das Referat Unterbringung koordiniert.
Das Ziel ist stets, die Unterbringung jedes Flüchtlings so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.
In den Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landkreises sind Heimleiter/innen, Verwaltungskräfte, Sozialarbeiter/innen und Hausmeister tätig. Sie sind direkte Ansprechpersonen für die Bewohner/innen.
Übersicht über die Gemeinschafts- und Notunterkünfte im Landkreis Konstanz:
Aufgaben:
- Unterbringung der Flüchtlinge in den Unterkünften des Landkreises
- Betreibung der Unterkünfte des Landkreises
- Ansprechperson für die Heimbewohner/innen und Nachbarn
- Umverlegungen innerhalb der Unterkünfte des Landkreises
- Sonderauszugsgenehmigungen
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Migration und Integration
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
Referatsleitung:
Andrea Gnädinger
T. +49 7531 800-1155
F. +49 7531 8008-1155
Andrea.Gnaedinger@LRAKN.de
Servicezeiten
Das Referat Leistungsgewährung ist mittwochs geschlossen.