Abfallrecht
Das Referat erfüllt im Rahmen des Umweltschutzes und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen wichtige Aufgaben. Bodenschutzrechtliche Maßnahmen ermöglichen das Erkennen und Abwehren von Gefahren sowie Beseitigen von eingetretenen Schäden durch Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen. Die Untersuchung der im Altlasten- und Bodenschutzkataster erfassten Verdachtsflächen führt häufig zu einer Sanierung betroffener Flächen.
Abfallrechtliche Maßnahmen gewährleisten eine gemeinwohlverträgliche Entsorgung der anfallenden Abfälle u. a. durch die abfallrechtliche Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben und von privaten Haushalten.
Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen wie die Genehmigung und Überwachung von Anlagen führen zur Reduktion von Emissionen und Immissionen und bieten Schutz und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen.
Im Bereich Arbeitsschutz ist die verwaltungsmäßige Einhaltung und Durchsetzung des Arbeitsschutzes sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit Aufgabe des Referats. Dafür überwachen und beraten die Mitarbeiter die Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen im Landkreis Konstanz.
Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des dazugehörigen umfangreichen Regelwerks (u.a. Altholzverordnung, Bioabfallverordnung, Altfahrzeugverordnung)
- Durchführung von Zulassungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen einschl. Beratung im Bereich des Immissionsschutzes; Erfassung, Bewertung, Sanierung und Überwachung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
- Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Gefährdungsabschätzung bzw. Erkundung von altlastverdächtigen Flächen
- Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
- Auskünfte online beantragen: Allgemeine Dienstleistungen | Bodenschutz- und Altlastenkataster - Auskunft und Einsicht
- Auskünfte formlos per E-Mail beantragen: altlastenauskunft@LRAKN.de
- Maßnahmen zur Beseitigung von Abfallablagerungen
- Prüfung von Abbruchmaßnahmen
- Bearbeitung von Anzeigen für Sammlungen von Abfällen
- Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren
- Im Bereich des Arbeitsschutzes die Durchführung von Zulassungsverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung
- Genehmigungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (z.B. für die Teilnahme von Kindern / Jugendlichen an kulturellen Veranstaltungen)
- Beschwerdemanagement bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Anlagen
- Anordnungen bei anlässlich von Kontrollen festgestellten Missständen und Einleitung von Bußgeldverfahren
Weitere Informationen:
- Merkblatt Gewerbeabfallverordnung (PDF / 56 KB)
- Musterdokumentation zur Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen (PDF / 35 KB)
- Musterdokumentation für Bauabfälle und gewerbliche Siedlungsabfälle (PDF / 140 KB)
- Formular für gemeinnützige Sammlungen (PDF / 135 KB)
- Formular für gewerbliche Sammlungen (PDF / 135 KB)
- Formular Anlage 8 Ersatzbaustoffverordnung; Anzeige Straßen- und Erdbauweisen
- Formular gemäß § 53 KrWG (Anzeige für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen) (PDF / 601 KB)
- Formular gemäß § 54 KrWG (Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen) (PDF / 382 KB)
- Merkblatt zum Lieferscheinverfahren nach § 25 Ersatzbaustoffverordnung (PDF / 112 KB)
- Merkblatt Anzeigepflicht § 33 Ersatzbaustoffverordnung (PDF / 115 KB)
- Merkblatt „Asbest“ (PDF / 485 KB)
- Merkblatt „Altholz“ (PDF / 298 KB)
- Merkblatt zu Abbruchvorhaben (PDF / 575 KB)
- Formular „Mitteilung über die beabsichtigte Aufbringung/Auffüllung von Bodenmaterialien“ (PDF / 30 KB) (Hinweis: Dieses Formular schicken Sie bitte direkt an die Untere Naturschutzbehörde zurück, die Adresse finden Sie anbei.)
- Formular „Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub (Unbedenklichkeitserklärung)“ (PDF / 684 KB)
(Hinweis: Die erforderliche Bestätigung über nicht vorhandene Eintragungen im Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde oder senden Sie das ausgefüllte Formular an: altlastenauskunft@LRAKN.de ) - Informationen zu Solar- und Photovoltaikanlagen (PDF / 121 KB)
Pflanzenabfälle verbrennen – veraltete Methode mit Ausnahmen
Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist eine veraltetet Methode, die in den meisten Fällen nicht mehr zeitgemäß ist und daher auch oft nicht erlaubt ist.
Diese Praxis führt nicht nur zu Belästigungen der Nachbarschaft durch Rauch und Gestank, sondern setzt auch schädliche Gase frei und erhöht die Feinstaubwerte.
Der vorrangige Ansatz sollte sein, Grünabfälle einer Wertstoffverwertung zuzuführen, um Emissionen zu reduzieren und natürliche Ressourcen zu schonen. Eine Verbrennung kann nur in Ausnahmefällen vom Landratsamt unter Auflagen genehmigt werden, wenn technisch keine andere Verwertungsmöglichkeit besteht oder eine solche wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
In der Regel handelt es sich hier um Rückschnitte von Streuobstwiesen, die von Privatpersonen gepflegt werden und außerhalb bebauter Grundstücke liegen.
Gewerblicher Abfall fällt nicht unter diese Ausnahmeregelung. Waldbesitzer haben eigene Regelungen im Landeswaldgesetz zu beachten.
Tipp: Annahmestellen für Gartenabfälle
Im Landkreis Konstanz gibt es verschiedene Annahmestellen für pflanzliche Abfälle, die in der Regel kostengünstig sind:
- Viele Städte und Gemeinden im Landkreis Konstanz haben Grüngutsammelplätze mit Häckselanlagen.
- Es gibt mehrere Entsorgungsanlagen für pflanzliche Abfälle neben dem Kompostwerk Singen.
- Auch die Umlade Station der Deponie Rickelshausen akzeptiert Grüngut.
Fragen an:
Landratsamt Konstanz
Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht
Tel. +497531 800-1256
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht
Max-Stromeyer-Str. 166/168
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1258 /-1254
F. +49 7531 800-1228
Abfallrecht-Gewerbeaufsicht@LRAKN.de