Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) existiert in Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für ländlich strukturierte Gemeinden. Von der Förderung können sowohl Kommunen als auch gewerbliche Betriebe und Privatpersonen profitieren. Anträge können allerdings nur über die Gemeinde eingereicht werden.

Das ELR umfasst vier Förderschwerpunkte:
  • Gemeinschaftseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft (Gemeindehallen sowie Vereinsräume, Platz- und Straßengestaltung
  • Arbeiten: Verlagerungen oder Erweiterungen sowie Neuansiedlungen von Unternehmen
  • Grundversorgung: Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
  • Wohnen: Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortes durch Umnutzung vorhandener Gebäude oder unter Umständen auch ortsbildangepasste Neubauten

Im Landkreis Konstanz kann eine Vielzahl von Gemeinden mittels des ELR gefördert werden. Ob und inwieweit Ihre Gemeinde zur Förderkulisse gehört, erfahren Sie beim Amt für Klimaschutz und Kreisentwicklung. Wir beraten auch private Antragssteller und koordinieren die Förderschwerpunkte im Landkreis.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Amt für Klimaschutz und Kreisentwicklung
Max-Stromeyer-Straße 166
78467 Konstanz
 
Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Wirtschaftsfoerderung@LRAKN.de
+49 7531 800-1141