![Luftaufnahme von konstanz bei schönem Wetter](/site/lrakn/data/2030388/resize/Konstanz_Hoernle_Mende_7335_web.jpg?f=%2Fsite%2Flrakn%2Fget%2Fparams_E-507745471%2F2263353%2FKonstanz_Hoernle_Mende_7335_web.jpg&w=1920&h=500&m=C)
Weiterführende Informationen und Links
Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes:
- Familienportal
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption einschließlich der jeweiligen Gesetzestexte
- Liste der Unterzeichnerstaaten des "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoptionen"
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS):
- Liste der Auslandsvermittlungsstellen
- Broschüre "Auslandsadoptionen"
- Portal "Eltern im Netz"
- Adoptionsvermittlungsstellen
Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.
Freigabevermerk
20.02.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg