![Luftaufnahme von konstanz bei schönem Wetter](/site/lrakn/data/2030388/resize/Konstanz_Hoernle_Mende_7335_web.jpg?f=%2Fsite%2Flrakn%2Fget%2Fparams_E-2044080224%2F2263353%2FKonstanz_Hoernle_Mende_7335_web.jpg&w=1920&h=500&m=C)
Übernahmeformen
Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.
- Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
- Entgeltliche Übernahmeformen:
- Verkauf gegen Einmalzahlung
- Verkauf gegen Kaufpreisraten
- Verkauf gegen Renten
- Verkauf gegen dauernde Last
- Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
- Pacht
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg