Anordnungen nach Art. 1.14 Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) aufgrund der wasserbezogenen Veranstaltungsteile des Konstanzer Seenachtfest am 10. August 2024

Am 10. August 2024 findet das traditionelle „Seenachtfest“ in Konstanz bzw. zeitgleich das „fantastical“ in Kreuzlingen statt. Aufgrund der wasserbezogenen Veranstaltungsteile, u.a. den Großfeuerwerken von Kiesschiffen aus, ist es zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. zur Abwendung von Gefahren erforderlich, die nachstehenden Schifffahrtsrechtlichen Anordnungen nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) zu erlassen. Die Anordnungen sollen einen ordnungsgemäßen Ablauf der am 10. August 2024 vorgesehenen Seenachtfestveranstaltungen auf dem Wasser ermöglichen. Daher werden hinsichtlich der Schifffahrt auf dem Bodensee, sowie der Ausübung des Gemeingebrauchs am Gewässer aufgrund Artikel 1.14 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung folgende besondere und vorrangig zu beachtende Anordnungen für die Bodenseeschifffahrt und die sonstige Benutzung des Gewässers erlassen: