Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
Amtstierärzte sind für die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus europäischen Mitgliedstaaten und Drittländern verantwortlich. Insbesondere von Tieren auf den Mensch übertragbare Krankheiten sowie Tierseuchen, die mit großem wirtschaftlichen Schaden für die Landwirtschaft einhergehen, stehen dabei im Fokus.
Aktuelles:
Neue Regelung zum Meldewesen beim Herkunftssicherungs- und Informationssystem HI-Tier-Datenbank
Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen waren verpflichtet, bis zum 15. Januar eine Meldung über ihren Tierbestand am 01. Januar abzugeben.
Ab dem 01. August 2023 müssen innerhalb von 7 Tagen alle Abgänge lebender Tiere gemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des LKV und der Tierseuchenkasse.
Geflügelpest (Vogelgrippe)
Erster Fall von Vogelgrippe am Bodensee im Winter 2024 - Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe
Am 9. Dezember wurde im Kanton Thurgau das Vogelgrippevirus bei einer Lachmöwe nachgewiesen. Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat neben anderen Maßnahmen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern sollen, einen Uferstreifen von drei Kilometern am Untersee und Rhein (inklusive Büsingen) zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Außerdem wurde am 11.12.2024 im Vogelpark Hambrücken im Landkreis Karlsruhe die Geflügelpest amtlich festgestellt.
Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts wird das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest aktuell als hoch eingeschätzt.
Der Schutz vor einem Eintrag der hochpathogenen Viren der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen hat jetzt auch im Landkreis Konstanz Priorität.
„Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen.“ Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen.
Das Übertragungsrisiko auf den Menschen wird laut Robert Koch-Institut als sehr gering eingeschätzt. Dennoch sollten Tiere und Tierkadaver nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.
Weitere Informationen
Aviäre Influenza: Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren
Aufgrund der angespannten dynamischen Lage der Geflügelpest-Situation hat das Land Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung zur Verbesserung der präventiven Sicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Diese ist ab 21.01.2023 nun auch für alle Geflügelbetriebe mit weniger als 1000 Tieren gültig.
- Ein- und Ausgänge zu den Ställen und sonstigen Standorten der Vögel sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
- Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe und sonstigen Standorte der Vögel nur in betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten.
- Die Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt werden, Einwegschutzkleidung ist zu entsorgen.
- Nach jeder Einstallung oder Ausstallung der Vögel sind die eingesetzten Gerätschaften, der Verladeplatz sowie die freigewordenen Stallungen zu reinigen und zu desinfizieren.
- Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung inkl. Dokumentation ist sicherzustellen.
- Eine Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe ist vorzuhalten.
- Maßnahmen gemäß §4 Geflügelpestverordnung sind dem Veterinäramt zu melden.
Die Geflügelpest, auch als hochpathogene Aviäre Influenza bekannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel können erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel insbesondere wildlebendes Wassergeflügel.
Das Veterinäramt Konstanz appelliert an alle Geflügelhalter, verantwortungsbewusst zu handeln und die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Es gilt, einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unbedingt zu vermeiden.
- die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
- die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Erhöhte Tierverluste sind unverzüglich tierärztlich abzuklären und ein Zusammenhang mit der Geflügelpest auszuschließen.
Registrierpflicht auch für kleine Hobbygeflügelhalter – Schutz des Geflügels durch Biosicherheitsmaßnahmen
Seit Mitte Oktober 2021 häufen sich in Deutschland wieder die Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln. Auch bei gehaltenen Vögeln gab es erste Einträge. Bisher sind Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern betroffen. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe sowie eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird vom Friedrich-Löffler-Institut als hoch eingestuft.
Das Veterinäramt Radolfzell bittet alle Geflügelhalter/innen im Landkreis Konstanz, die bisher noch nicht als Tierhalter registriert sind, sich zu melden. Die Registrierpflicht gilt auch für kleine Hobbygeflügelhaltungen ab dem 1. Tier.
Außerdem sollten alle Geflügelhalter/innen verstärkt die nötigen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um unser Hausgeflügel zu schützen.
Bei Fragen und Anliegen ist das Veterinäramt Radolfzell von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr erreichbar unter der 07531/800-2501 oder per Mail: veterinaeramt@lrakn.de.
- Ende der Stallpflicht und was dennoch zu beachten ist (PDF / 652 KB)
- Aktuelle Informationen des BFI (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) zur Geflügelpest
- Merkblatt – Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
Blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit erreicht den Landkreis Konstanz | 03.09.2024
Die Blauzungenkrankheit (BT) bei Wiederkäuern wurde im Landkreis Konstanz diagnostiziert: Am 2. September 2024 erhielt das Veterinäramt Konstanz eine Mitteilung vom Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf (STUA), dass in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Konstanz ein positiver Nachweis auf die Blauzungenkrankheit vorliegt. Die betroffenen Schafe weisen klinische Symptome auf, die Folgendes umfassen: Entzündung der Kopfschleimhäute (Lippen, Maulschleimhaut), Fieber, Abgeschlagenheit, Nasenausfluss, geschwollene Ohren und schmerzhafte Entzündungen am Klauenkronsaum. Im Landkreis Konstanz ist noch kein Schaf an der Tierseuche gestorben. Die erkrankten Tiere werden tierärztlich behandelt.
Bei der Feststellung der genannten Symptome in anfälligen Tierarten ist unverzüglich der behandelnde Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu benachrichtigen. Die Blauzungenkrankheit ist keine Zoonose und stellt somit keine Gefahr für den Menschen dar.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat Informationen zur Blauzungenkrankheit zusammengestellt.
Baden-Württemberg verliert (ab sofort) den BTV-Freiheitsstatus.
Information für Schweinehaltende
Schweinehaltende können auffällige Symptome, die auf eine Erkrankung mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hinweisen am schnellsten erkennen, da sie ihre Tiere kennen und täglich kontrollieren. Als Hilfestellung dienen die Hinweise des Friedrich-Löffler-Instituts. Bei Unsicherheiten oder vermehrten Todesfällen sollte zur Abklärung unbedingt der bestandsbetreuende Tierarzt kontaktiert werden.
Diese Hinweise des Friedrich-Löffler-Institut (FLI) zeigen die Anzeichen zur ASP-Früherkennung beim Hausschwein.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei unklaren Erkrankungsfällen oder erhöhte Verluste Ihrer Schweine immer eine differentialdiagnostische Untersuchung auf KSP/ASP zu veranlassen ist. Hierfür sind von Ihrem Tierarzt als Probematerial bei jeder Blutuntersuchung 2 verschiedene Blutröhrchen (1 Serumröhrchen und 1 EDTA-Röhrchen) zu verwenden. Handelt es sich bei Ihrer Haltung um eine Auslauf- oder Freilandhaltung, so muss immer auch Brucellose und AK (Aujeszky`sche Krankheit) mit abgeklärt werden.
Diese labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind für Sie kostenfrei, da die Tierhaltung in Baden-Württemberg liegt und die Untersuchungen in den Untersuchungsämtern des Landes Baden-Württemberg durchgeführt werden
Darüber hinaus ist die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen eine Grundvoraussetzung, um den Eintrag von ASP in Ihren Bestand wirkungsvoll zu verhindern. Die Online-Broschüre Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können fasst zusammen, welche Maßnahmen, abhängig von der Betriebsgröße, einzuhalten sind.
Die Risikoampel der Uni Vechta bietet eine Grundlage, die nach EU-Recht geforderten Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren betriebsindividuell zu überprüfen und zu dokumentieren.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Biosicherheitsberatung Ihrer Schweinehaltung in Bezug auf die ASP durch ein Beratungsteam des TGDs der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.
Kontaktdaten für das Team Süd
(Regierungsbezirke Tübingen, Freiburg und Karlsruhe – südlicher Bereich):
T. +49 7525 942-280
Dr. Klaus Bissinger: k.bissinger@tsk-bw-tgd.de
Melina Motsch: m.motsch@tsk-bw-tgd.de
Erleichterte Einfuhrbedingungen für Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine/Russland
Aufgaben:
- Registrierung und Überwachung der Tierhaltungen
- Überwachung des Tierverkehrs und -handels
- Ausstellung von Gesundheitszeugnissen im Reiseverkehr
- Koordinierung und Überwachung von Programmen zur Tierseuchenbekämpfung und Gesundheitsüberwachung
- Tierseuchenbekämpfung
- Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten
- Probenahme zur Untersuchung auf Rückstände
- Erlaubnis- und Zulassungserteilung
- Einleitung von Bußgeld-, Straf- und Verwaltungsverfahren
Merkblätter und Formulare:
- Registrierung und Kennzeichnung von Tieren
- Registrierantrag Landtiere (PDF / 260 KB)
- Registrierantrag Wassertiere (PDF / 351 KB)
- Merkblatt Fischseuchenverordnung (PDF / 30 KB)
- Informationen zur Kennzeichnung von Rindern
- Informationen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
- Informationen zur Kennzeichnung von Pferden
- Informationen zur Kennzeichnung von Schweinen - Ein- und Ausfuhr von Tieren
Informationen zur Einfuhr von Nutztieren und Heimtieren - Blauzungenkrankheit
- Merkblatt BTV-3 (Stand 14.08.2024): Download PDF
- FAQ zur BTV-3 vom FLI (Stand 30.07.2024): Download PDF
- Verbringungsregeln BTV-3 (Stand 08/2024): Download PDF
- Tierhaltererklärung für Zucht- und Nutztiere: Download PDF
- Tierhaltererklärung für Schlachttiere: Download PDF
- Tierhaltererklärung zur Repellentbehandlung: Download PDF
- Zertifizierung von Bestandsimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit
- Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung vor oder während Trächtigkeit (PDF / 98 KB)
- Memorandum zum Verbringen von Kälbern in die Niederlanden (PDF / 3,9 MB)
- Gesundheitsbescheinigung für das Verbringen von Kälbern in die Niederlanden (PDF / 35 KB)
- Memorandum zum Verbringen von Kälbern nach Italien (PDF / 229 KB)
- Memorandum zum Verbringen von Kälbern nach Spanien (PDF / 378 KB)
- Gesundheitsbescheinigung für das Verbringen von Kälbern nach Spanien (PDF / 76 KB)
- Meldebogen zur Blauzungenkrankheit (PDF / 89 KB)
- Aktuelles zur Blauzungenkrankheit - Salmonellen für Geflügel
Erstmals ein Fall von ASP bei Wildschwein in Baden-Württemberg
- Merkblatt Salmonellenbekämpfung bei Legehennen - Schweinepest
- Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest vom FLI
- Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest vom Bundesministerium
- Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest vom MLR
- ASP-Maßnahmen Landwirtschaft (PDF / 269 KB)
- Entsorgung von Müll ASP (PDF / 1,9 MB)
- Merkblatt ASP-Probenentnahme Wildschwein (PDF / 1,5 MB)
- Untersuchungsantrag Schweinepest ESP und ASP (PDF / 112 KB)
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Veterinäramt
Otto-Blesch-Straße 51
78315 Radolfzell
Lage
Referatsleitung:
Dr. Andrea Zimmermann
T. +49 7531 800-2501
F. +49 7531 800-2519
Veterinaeramt@LRAKN.de