Nachuntersuchung und Terminvereinbarung

Zugelassene Boote (keine registrierpflichtigen Boote) auf dem Bodensee sind nach der ersten Zulassung in bestimmten Zeitabständen erneut zu untersuchen (Nachuntersuchung). Die Fristen für die Nachuntersuchung betragen bei Fahrgastschiffen und anderen Fahrzeugen 3 Jahre.
Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen andere Fristen für die Nachuntersuchung festsetzen.

Wurden keine technischen Veränderungen am Boot vorgenommen, genügt eine vereinfachte Online-Anmeldung. Die für Bootsabnahmen in der jeweiligen Saison vorgesehenen Bootseigner werden individuell angeschrieben und erhalten so Ihre Zugangsdaten zur online-Terminvereinbarung. Selbstverständlich ist in Ausnahmefällen auch eine weiterhin eine telefonische Terminvereinbarung ca. 3-4 Wochen vor dem gewünschten Termin mit dem Schifffahrtsamt möglich. Für die Terminvereinbarung ist das Bootskennzeichen unbedingt bereitzuhalten.

Bei einer Motoren- oder Adressenänderung muss die entsprechende Änderung auf einem Änderungsantrag (PDF / 500 KB) schriftlich mitgeteilt werden. Dieser Antrag ist ca. 4 Wochen vor dem Termin dem Schifffahrtsamt zuzuschicken bzw. vorzulegen. Es gilt weiterhin der Grundsatz, wesentliche Änderungen innerhalb der Zulassungsdauer sind dem Schifffahrtsamt umgehend mitzuteilen.

Wartung

Alle Verbrennungsmotoren für Antrieb und Stromerzeugung (Generatoren) müssen anlässlich der Nachuntersuchung gemäß Artikel 14.04 Absatz 1 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung einer Wartung und Kontrolle aller abgasrelevanten Bauteile unterzogen werden.

Die Durchführung der Wartungsarbeiten hat innerhalb der letzten sechs Monate vor der Bootsabnahme zu erfolgen und ist der zuständigen Behörde mit einem entsprechenden Nachweis (PDF / 40 KB) schriftlich zu bestätigen und dem Sachverständigen bei der Bootsabnahme vorzulegen.

Gebühren

Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) i.V.m. der Verordnung des Landratsamtes Konstanz, Anlage Gebührenverzeichnis Nr. 32.2.22.21 bis 32.2.22.27 in der jeweils geltenden Fassung werden folgende Gebühren festgesetzt:

Untersuchung von Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb bis 7,4 kW 47,00 €
  über 7,4 kW bis 37 kW 65,00 €
  über 37 kW bis 74 kW 88,00 €
  über 74 kW bis 147 kW 99,00 €
  jede weitere angefangene 74 kW 61,00 €
Zuschlag für Segelfahrzeuge bis 10 m2 8,00 €
  über 10 m2 bis 20 m2 13,00 €
  über 20 m2 bis 50 m2 23,00 €
  über 50 m2 28,00 €
Zuschlag für Kajütboote bis 8,00 m LüA 34,00 €
  über 8,00 m LüA 50,00 €
Nach- und Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen Jeweils 80 % der Gebühren einer Neuzulassung, min. jedoch 20,00 € (aufgerundet auf volle €)  
Unentschuldigtes Nichterscheinen zum Abnahme- bzw. Messungstermin   30,00 €
Zulassungsurkunde Ausfertigung / Ersatzausfertigung (ohne Änderung) 25,00 €
  Verlängerung 25,00 €
  Entzug der Zulassung 20,00 € - 1000,00 €
  Umschreibung (innerhalb KN) 32,00 €
  Umschreibung von ausserhalb (LI, FN, TG, SH, SG) 35,00 €

Beispiel: Segelboot; 9,00 m LüA; Segelfläche: 35 m2; 15 PS (entspr.:11 kW) mit Kajüte:
65,00 € (Motor)
23,00 € (Segelfläche)
50,00 € (Kajütboot)

=138,00 € (entspricht 100 % oder Neuzulassung)
bei regulärer Abnahme 80 % einer Neuzulassung also 110,4 € (zzgl. 25,00 € für die Ausfertigung der Zulassungsurkunde), ergibt

135,40 € (für die reguläre Nachuntersuchung)

Bitte beachten Sie, dass bei Bootsabnahmen außerhalb von Konstanz zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 € erhoben wird.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustraße 37
78467 Konstanz
Lage
 
T. +49 7531 800-1980
F. +49 7531 800-1999
Schifffahrt@LRAKN.de

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Mo. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
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