Genehmigung von Veranstaltungen auf dem Bodensee
Genehmigung von Veranstaltungen
Wettfahrten, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die zu Ansammlungen von Fahrzeugen oder zu Verkehrsbehinderungen führen können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn von der Veranstaltung wesentliche Beeinträchtigungen der Schifffahrt, der Sicherheit von Personen, des Wassers, der Fischerei oder der Umwelt zu erwarten sind, die nicht durch Auflagen oder Bedingungen verhindert oder ausgeglichen werden können. Als Veranstaltungen gelten insbesondere Regatten, Seeschwimmen und sonstige Ereignisse. Jede dieser Veranstaltungstypen ist schriftlich, formlos beim Referat Schifffahrt zu beantragen.Eine Genehmigung kann als Einzel-, befristete Dauer- oder Dauergenehmigung erteilt werden.
Achtung: Veranstaltungen, bei denen Anlagen in das Gewässer eingebracht werden sollen, sind bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen! Für Feuerwerke, die auf dem Bodensee im Bereich des Landreises Konstanz aus abgeschossen werden sollen, ist das Referat Schifffahrt beim Landratsamt Konstanz zuständig!
Befristete Dauergenehmigung:
Diese Genehmigungsart kann für jährlich wiederkehrende Seeschwimmen beantragt werden. Die Dauer ist i.d.R. auf 8 Jahre befristet.
Dauergenehmigung:
Diese Genehmigungsart kann für jährlich wiederkehrende Regatten beantragt werden, wenn die Teilnehmerzahl nicht über 50 Booten/Schiffen liegt.
Einzelgenehmigung:
Alle Veranstaltungen, die nicht unter die beiden o.g. fallen, werden als Einzelgenehmigung behandelt.
Der Antrag sollte enthalten:
- Art der Veranstaltung (z.B. Regatta)
- Durchführungsort, -tag und -zeit
- Antragsteller
- Teilnehmeranzahl
- Art der Beantragung (Einzel-, befristete Dauer-, und Dauergenehmigung)
- Checkliste bzw. Sicherheitskonzept bei Veranstaltungen/Regatten über 50 teilnehmenden Booten/Schiffen (Diese Daten können auch bei kleineren Teilnehmerzahlen nachträglich von der Genehmigungsbehörde verlangt werden)
- Lageskizze
Die Checkliste bzw. das Sicherheitskonzept sollte folgende Angaben enthalten:
- Anzahl der Rettungsboote ohne DLRG oder Behördenfahrzeuge
- Bootsdaten von den Rettungsbooten
- Ausbildungsstand der eingesetzten Rettungskräfte, z.B. Erste-Hilfe-Ausbildung
- Ist die DLRG mit Einsatzschiffen anwesend?
- Stehen genügend sichere Liegeplätze bei Einsetzen von Sturm bzw. Abbruch der Veranstaltung zur Verfügung?
- Wie werden die Teilnehmer bei aufkommenden Sturm bzw. bei Abbruch der Veranstaltung verständigt?
- Wie werden die Teilnehmer über das Sicherheitskonzept informiert?
Gebühr:
Für die Genehmigung einer Veranstaltung wird gem. § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) i. V. m. der Verordnung des Landratsamtes Konstanz , Anlage Gebührenverzeichnis Nr. 32.2.22.11 eine Rahmengebühr von 25,00 € bis 5.000,00 € für jede Veranstaltung gesondert festgesetzt.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustraße 37
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1980
F. +49 7531 800-1999
Schifffahrt@LRAKN.de