Ersatzausfertigung Bodenseeschifferpatent

Wer ein Bodenseeschifferpatent, ausgestellt vom Landratsamt Konstanz –Schifffahrtsamt- besessen hat und dieses nicht mehr vorliegen hat, kann auf Antrag eine Ersatzausfertigung erhalten.

Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antrag (PDF / 643 KB) auf Erteilung einer Ersatzausfertigung (Nur für das Bodenseeschifferpatent)
  2. Lichtbild (38 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung in Zivilkleidung)

Wichtige Information:

  • Bei Wiederauffinden des Patentes vor Ausstellung der Ersatzschrift, ist unverzüglich das Schifffahrtsamt telefonisch zu verständigen.
  • Bei Wiederauffinden des Patentes nach Ausstellung der Ersatzschrift, ist dem Schifffahrtsamt das wieder aufgefundene Patent mit einer formlosen schriftlichen Nachricht zuzusenden.
  • Das Lichtbild ist auf der Rückseite mit dem Namen zu versehen.
  • Die Gebühr für eine Ersatzschrift beträgt derzeit 25,00 € und wird per Gebührenbescheid erhoben.
  • Der Gebührenbescheid wird der Ersatzausfertigung beigelegt. Bitte kein Bargeld, keinen Scheck oder Einzugsermächtigung einreichen.
  • Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustraße 37
78467 Konstanz
Lage
 
T. +49 7531 800-1980
F. +49 7531 800-1999
Schifffahrt@LRAKN.de

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
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