Ersatzausfertigung Bodenseeschifferpatent
Wer ein Bodenseeschifferpatent, ausgestellt vom Landratsamt Konstanz –Schifffahrtsamt- besessen hat und dieses nicht mehr vorliegen hat, kann auf Antrag eine Ersatzausfertigung erhalten.
Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag (PDF / 643 KB) auf Erteilung einer Ersatzausfertigung (Nur für das Bodenseeschifferpatent)
- Lichtbild (38 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung in Zivilkleidung)
Wichtige Information:
- Bei Wiederauffinden des Patentes vor Ausstellung der Ersatzschrift, ist unverzüglich das Schifffahrtsamt telefonisch zu verständigen.
- Bei Wiederauffinden des Patentes nach Ausstellung der Ersatzschrift, ist dem Schifffahrtsamt das wieder aufgefundene Patent mit einer formlosen schriftlichen Nachricht zuzusenden.
- Das Lichtbild ist auf der Rückseite mit dem Namen zu versehen.
- Die Gebühr für eine Ersatzschrift beträgt derzeit 25,00 € und wird per Gebührenbescheid erhoben.
- Der Gebührenbescheid wird der Ersatzausfertigung beigelegt. Bitte kein Bargeld, keinen Scheck oder Einzugsermächtigung einreichen.
- Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustraße 37
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1980
F. +49 7531 800-1999
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