Anerkennung anderer Bootsführerscheine

Wer einen amtlich anerkannten Segelnachweis besitzt, wird von der praktischen Segelprüfung sowie den theoretischen Segelfragen (Kategorie D) befreit:

  • DSV-A-Schein, ausgestellt vor dem 31.03.1989
  • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
  • Sportküstenschifferschein unter Segel
  • Sportseeschifferschein 1) unter Segel
  • Sporthochseeschifferschein 1) unter Segel
  • Sportbootführerschein ab dem 10.05.17 - Bereich: Binnen unter Segel

Wer einen amtlich anerkannten Motorbootnachweis besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung (Kategorie A) befreit:

  • DSV-A-Schein, ausgestellt vor dem 31.03.1989 unter Motor
  • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
  • Sportküstenschifferschein unter Motor
  • Sportseeschifferschein 1) unter Motor
  • Sporthochseeschifferschein 1) unter Motor
  • Sportbootführerschein See
  • Motorbootführerschein Binnen A
  • Sportbootführerschein ab dem 10.05.17 - Bereich: Binnen unter Motor
  • Sportbootführerschein ab dem 10.05.17 - Bereich: See

1) Diese Nachweise können nur anerkannt werden, wenn ihre Ausstellung nach dem 31.12.1992 erfolgt ist.

Achtung: Der BR-Schein kann nicht anerkannt werden!

Kontakt

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Schifffahrtsamt
Reichenaustraße 37
78467 Konstanz
Lage
 
T. +49 7531 800-1980
F. +49 7531 800-1999
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Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
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