Anerkennung anderer Bootsführerscheine
Wer einen amtlich anerkannten Segelnachweis besitzt, wird von der praktischen Segelprüfung sowie den theoretischen Segelfragen (Kategorie D) befreit:
- DSV-A-Schein, ausgestellt vor dem 31.03.1989
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- Sportküstenschifferschein unter Segel
- Sportseeschifferschein 1) unter Segel
- Sporthochseeschifferschein 1) unter Segel
- Sportbootführerschein ab dem 10.05.17 - Bereich: Binnen unter Segel
Wer einen amtlich anerkannten Motorbootnachweis besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung (Kategorie A) befreit:
- DSV-A-Schein, ausgestellt vor dem 31.03.1989 unter Motor
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportküstenschifferschein unter Motor
- Sportseeschifferschein 1) unter Motor
- Sporthochseeschifferschein 1) unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein Binnen A
- Sportbootführerschein ab dem 10.05.17 - Bereich: Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein ab dem 10.05.17 - Bereich: See
1) Diese Nachweise können nur anerkannt werden, wenn ihre Ausstellung nach dem 31.12.1992 erfolgt ist.
Achtung: Der BR-Schein kann nicht anerkannt werden!
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustraße 37
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1980
F. +49 7531 800-1999
Schifffahrt@LRAKN.de