Erteilung Abgastypenprüfbescheinigung
Nach § 2 letzter Satz EinfVO-BSO ist das Landratsamt Konstanz zuständige Behörde für Abgastypenprüfungen. Die nachfolgende Information soll in einer Kurzfassung den Ablauf eines Abgastypenprüfverfahrens darstellen. Ausführlich ist dies in der Anlage C zur BSO niedergelegt.
Grundsatz
Um eine Abgastypenprüfbescheinigung für eine Motorfamilie oder einen Motor zu erhalten, reicht der Hersteller einen Antrag bei einer zuständigen Behörde ein. Für Deutschland ist das Schifffahrtsamt Konstanz zuständig.
Abgastypenprüfung
Der Hersteller läßt den Motor in einer der technischen Prüfstellen prüfen, welche die zuständige Behörde bezeichnet. (Eine Liste der akkreditierten Prüfstellen kann beim Schifffahrtsamt angefordert werden).
Die zuständige Behörde kann auch auf eine vom Hersteller nach diesen Vorschriften durchgeführte Abgastypenprüfung (Werksprüfung) abstellen, sofern innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Abgastypenprüfbescheinigung eine Serien-überprüfung gemäß Nummer 6 der Anlage C durchgeführt wird.
Sofern der Hersteller über geeignete Prüfeinrichtungen verfügt, kann die technische Prüfstelle im gegenseitigem Einvernehmen die Prüfung beim Hersteller durchführen, wobei der Hersteller das Personal und die Einrichtungen zur Verfügung stellen muß. Die technische Prüfstelle kann die Prüfeinrichtungen des Herstellers kontrollieren.
Erteilung der Abgastypenprüfbescheinigung
Der Hersteller übermittelt der zuständigen Behörde das Ergebnis der Abgastypenprüfung. Entspricht der abgasgeprüfte Motortyp oder die abgasgeprüfte Motorenfamilie diesen Vorschriften, erteilt die Behörde die Abgastypenprüfbescheinigung nach Anhang 4 der Anlage C.
Das Abgastypenprüfzertifikat
Für jeden Motor den der Hersteller ausliefert, wird ein Abgastypenprüfzertifikat aufgrund der Abgastypenprüfbescheinigung ausgestellt. Dieses Abgastypenprüfzertifikat ist dem Käufer auszuhändigen und muss bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden
Gebühren
Auszug aus der Anlage (Gebührenverzeichnis) der Verordnung des Landratsamtes Konstanz zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde (Gebührenverordnung).
Kontakt
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Schifffahrtsamt
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78467 Konstanz
Lage
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