
Staatsangehörigkeitsbehörde / Einbürgerungen
Die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über den Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Soweit Sie einen deutschen Pass begehren, sind sie zugleich für Einbürgerungen in die deutsche Staatsbürgerschaft zuständig.
Da das neue Staatsangehörigkeitsgesetz zum 27.06.2024 in Kraft getreten ist, besteht aktuell ein stark erhöhtes Arbeitsaufkommen.
Diesbezüglich ist mit einer längeren Bearbeitungszeit (circa 12 bis 24 Monate) zu rechnen.
Aufgrund dessen werden in laufenden Einbürgerungsverfahren derzeit keine Sachstandsauskünfte erteilt.
Wir bitten um Verständnis.
Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland finden Sie hier.
Weitere Informationen
- Merkblatt Unterlagen Einbürgerungsverfahren (PDF / 436 KB)
- Antrag Einbürgerung (PDF / 586 KB)
- Antrag Zusatz zum Antrag Straf- und Ermittlungsverfahren (PDF / 408 KB)
- Merkblatt Unterlagen Staatsangehörigkeitsausweis (PDF / 125 KB)
- NEU: Staatsangehörigkeitsausweis elektronisch beantragen
- Antrag Staatsangehörigkeitsausweis (PDF / 646 KB)
Ihre Ansprechperson
Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer aus allen Städten und Gemeinden des Landkreises – zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht.
Der SERVICE POINT ist Ihre erste Anlaufstelle für einfache, telefonische Auskünfte sowie die Ausgabe von Formularen. Hierbei ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig
Kontakt
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Ordnungsamt
Ausländerbehörde
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