Krieg in der Ukraine
Wichtige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, Helfende und Interessierte im Landkreis Konstanz sind auf dieser Seite zu finden.
Wir bitten Sie, von direkten Anfragen oder der Abgabe von Spenden beim Landratsamt / Amt für Migration und Integration abzusehen. Vielen Dank!
Informationen für Geflüchtete, die privat wohnen
Die ersten Schritte und viele Informationen für ukrainische Geflüchtete, die privat wohnen, sind in den Infoblättern zu finden:
Kontaktmöglichkeiten für Menschen, deren private Unterbringung zeitlich begrenzt ist, stehen unter dem Reiter „Unterbringung von Menschen aus der Ukraine“ im Bereich „Private Unterbringung“.
Aufenthaltsrecht für die Menschen aus der Ukraine
Allgemeine Informationen
Personen aus der Ukraine dürfen ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage hier aufhalten, sofern ein biometrischer Pass vorliegt. Nach Ablauf der ersten 90 Tage in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen eingeholt werden. Es kann aber auch schon jetzt eine länger gültige Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des vereinfachten Verfahrens für Flüchtende aus der Ukraine gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragt werden.
Bevor die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann, muss eine Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt im Bürgerbüro beziehungsweise Rathaus erfolgen. Hierzu muss der Pass und die Wohnungsgeberbestätigung (PDF / 627 KB) mitgebracht werden.
Zuständige Ausländerbehörden im Landkreis Konstanz
Anträge für die Aufenthaltserlaubnis
Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind die Ausländerbehörden zuständig. Der Antrag muss an die richtige Ausländerbehörde geschickt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Die Kontaktdaten sind in der Tabelle unter dem Punkt „Zuständige Ausländerbehörden im Landkreis Konstanz“ zu finden.
Asylrecht für ukrainische Staatsangehörige
Die Europäische Union hat für ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt eingeführt. Die Personengruppen sind unter dem Punkt „Muss ich einen Asylantrag stellen?“ der FAQ des Landes aufgeführt.
Es ist daher nicht notwendig einen Asylantrag zu stellen. Die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen besteht weiterhin. Der Antrag muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Hinweis: Das Asylverfahren ruht während der Zeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
Unterbringung von Menschen aus der Ukraine
Objektakquise für die Einrichtung neuer Gemeinschaftsunterkünfte
Die Unterbringungskapazitäten des Landkreises Konstanz sind absehbar ausgeschöpft und die eigenen Reserven aufgebraucht. Auch alle potentiellen ehemaligen Gemeinschaftsunterkünfte wurden bereits für die erneute Unterbringung reaktiviert bzw. überprüft. Bis Oktober besteht dennoch weiterhin ein großes Defizit an Unterbringungsplätzen. Das Landratsamt Konstanz sucht daher dringend neue geeignete Objekte zur Ertüchtigung weiterer Kapazitäten.
Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen können unter der Rubrik Sonderprojekte Asyl abgerufen werden.
Private Unterbringung
Ukrainische Geflüchtete, die bereits privat im Landkreis untergekommen sind und einwohnerrechtlich angemeldet sind, sollten bei Bedarf zuerst bei den Städten und Gemeinden nach Wohnraum fragen. Die Kontaktdaten sind unter diesem Text bei „Privater Wohnraum“ zu finden.
Falls über die Kommunen kein Wohnraum zur Verfügung steht, können die ukrainischen Geflüchteten in den Unterkünften des Landkreises untergebracht werden. Betroffene können sich an die Zentrale Rufnummer des Landkreises wenden:
T.+49 7531 800-4000.
Informationen für Personen, die privat untergekommen sind und noch nicht einwohnerrechtlich angemeldet sind, stehen unter dem Punkt „Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises.“
Privater Wohnraum
Privater Wohnraum kann bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfragt oder gemeldet werden.
- Wo befindet sich die Wohnung?
- Wie viele Menschen können darin unterkommen?
- Wie lange steht die Unterkunft zur Verfügung?
- Welche Ausstattung?
- Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift
Kontaktdaten der Städte und Gemeinden:
Über das Projekt RAUMTEILER des Landes Baden-Württemberg kann ebenfalls Wohnraum gemeldet werden.
Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises
Ukrainische Geflüchtete, die direkt vor Ort ankommen und ein Bezug zu örtlichen Gegebenheiten haben, wie beispielsweise Freunde und Verwandte, können sich direkt an die Ausländerbehörden wenden. Die zuständige Ausländerbehörde ist unter dem Reiter „Aufenthaltsrecht für die Menschen aus der Ukraine“ zu finden.
Sofern kein privater Wohnraum zur Verfügung steht, erfolgt die Unterbringung direkt durch die untere Aufnahmebehörde des Landkreises, ohne dass es zuvor einer Aufnahme in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung bedarf. Diese Personen müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen, dies soll zu Beginn der Unterbringung erfolgen.
Eine Direktaufnahme in den Unterkünften des Landkreises ist möglich für ukrainische Geflüchtete, die bereits privat im Landkreis untergekommen sind und noch nicht einwohnerrechtlich angemeldet sind. Weitere Infos erhalten Sie unter der Zentralen Rufnummer T. +49 7531 800-4000.
Ist eine Unterbringung außerhalb der Hotline-Zeiten notwendig, können Geflüchtete aus der Ukraine direkt in folgenden Notunterkünften aufgenommen werden:
NU Konstanz
Claude-Dornier-Straße 7w
78467 Konstanz
NU Gottmadingen
Hardstraße 1
78244 Gottmadingen
Landeserstaufnahmeeinrichtungen
Für alle Menschen, die aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg kommen möchten und keine Verwandten, Freunde oder Bekannte im Landkreis Konstanz haben, sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen die erste Anlaufstelle.
- Heidelberg
Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village
Grasweg
69124 Heidelberg - Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe - Sigmaringen
Binger Straße 28
72488 Sigmaringen - Freiburg
Müllheimer Straße 7
79115 Freiburg - Ellwangen
Georg-Elser-Straße 2
73479 Ellwangen
Unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine
Teilweise kommen die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine unbegleitet an. Das heißt, ohne Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten.
Das Jugendamt ist grundsätzlich zur vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen verpflichtet.
Die Prüfung, ob Begleitpersonen oder Bezugspersonen im Landkreis Konstanz von Kindern und Jugendlichen Personen sind, erfolgt bei der Ankunft einer minderjährigen ausländischen Person durch das örtliche Jugendamt.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sollte bei Kenntnis der Einreise eines unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine informiert werden. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen können dann eingeleitet werden.
Menschen im Landkreis Konstanz, die sich über die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine informieren möchten, können sich ebenfalls gerne an den folgenden Kontakt im Jugendamt wenden.
Die Service- und Infostelle des Jugendamtes ist unter der Telefonnummer +49 7531 800-2700 Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen.
Alternativ können Sie gerne eine E-Mail an: Jugendamt@LRAKN.de senden.
Geldleistungen/Sozialleistungen
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Ab dem 1. Juni 2022 sind Geflüchtete aus der Ukraine leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Sozialgesetzbuch XII
(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht dann, wenn
- bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt oder
- eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurde.
- und die SGB II oder SGB XII Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind
Weitere Informationen zur Antragstellung sind in den Informationsblättern zu finden:
Weitere Informationen zur Antragsstellung sind in den Informationsblättern zu finden:
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Werden sofort ab Einreise und vor Ausstellung des Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt, kann ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werden.
Zuerst müssen sich die ukrainischen Geflüchteten bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde im Bürgerbüro beziehungsweise Rathaus anmelden. Für diesen Termin muss der Pass und die Wohnungsgeberbestätigung (PDF / 627 KB) mitgebracht werden.
Dann kann eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die Anträge und zuständige Behörde sind unter dem Reiter „Aufenthaltsrecht für die Menschen aus der Ukraine" auf dieser Seite zu finden.
„Das Landratsamt Konstanz hat eine zentrale Rufnummer für Fragen zu den Leistungen nach dem AsylbLG eingerichtet. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer +49 7531 800-4000.
Das Antragsformular auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (PDF / 233 KB) und der Anhang auf Leistungen nach dem AsylbLG (PDF / 780 KB) sind zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen einzureichen.
Zusätzliche Unterlagen für den Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG:
Private Wohnung mit Mietvertrag:
Bei Personen, die eine Wohnung anmieten, benötigt die Leistungsbehörde zusätzlich zu den Antragsunterlagen den Mietvertrag und den Mieterfragebogen (PDF / 492 KB) (PDF / 492 KB)vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Die Mietobergrenzen sind hier zu finden: Übersicht Leistungsgewährung
Private Wohnung ohne Mietvertrag/Erstattung der Nebenkosten:
Bei Antragstellenden, die von Wohnungseigentümern eine Wohnung ohne Mietvertrag zur Verfügung gestellt bekommen haben, bei denen aber Nebenkosten verlangt werden, sind zusätzlich zu den Antragsunterlagen die Bescheinigung über die Erhebung von Nebenkosten (PDF / 409 KB) einzureichen.
Für jede Bedarfsgemeinschaft ist ein Antrag zu stellen. Bedarfsgemeinschaften sind:
- Einzelpersonen oder
- Ehegatten/Lebenspartner oder
- Familien/Elternteil mit Kindern
Falls Hilfe bei der Antragsstellung benötigt wird, können das Integrationsmanagement oder die Migrationsberatungsstellen kontaktiert werden. Die Kontaktdaten sind unter dem Reiter „Integration und Beratungsstellen“ zu finden.
Die Anträge können per Post an das Landratsamt Konstanz, Amt für Migration und Integration,
Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz oder per Mail an AMI-Leistungen@LRAKN.de gesendet werden. Bitte keine Anträge doppelt versenden.
Bitte in Mails bezüglich Änderungen oder Rückfragen zum eingereichten Antrag den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum angeben.
Eine persönliche Beratung kann nur mit vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
Hinweis: Der Antrag auf Leistungen kann auch vor Vervollständigung der Kontoverbindung eingereicht werden. Bei dringendem Bedarf werden vor abschließender Bearbeitung des Leitungsantrages Leistungen in Form von Warengutscheinen gewährt. Ebenso wird ein Behandlungsschein für die Übernahme der Kosten für die medizinische Versorgung versendet.
In dringenden medizinischen Notfällen kann ein Arzt direkt aufgesucht werden.
Integration und Beratungsstellen
Integrationshomepage und Integreat
Auf der Integrationshomepage des Landkreises Konstanz sind aktuelle Informationen aus dem Landkreis Konstanz rund um das Thema Migration und Integration zu finden. Die Bereiche Arbeit, Sprache, Bildung und weitere integrative Themenfelder werden hier dargestellt. Die Seite ist mehrsprachig aufrufbar: Integrationshomepage
Integreat ist ein kleiner Wegweiser und Ratgeber in Form einer mobilen Handy-App für alle Neuzugewanderten und Akteure der Integrationsarbeit. Ziel der App ist es, das Ankommen in Deutschland zu erleichtern. Die App hilft den Neuzugewanderten bei allen täglichen Angelegenheiten und bietet eine Unterstützung, sich lokal zurechtzufinden. Sie kann auch auf Russisch und Ukrainisch aufgerufen werden. Die Inhalte der App stehen online als auch offline zur Verfügung: Integreat
Beratungsstellen
- Integrationsmanagement
Hier werden Geflüchtete unterstützt in Themenbereichen wie Bildung und Sprache, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Finanzen und gesellschaftliche Teilhabe. Menschen aus der Ukraine können sich an die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager im jeweiligen Wohnort wenden. Die Zuständigkeitsliste ist hier (Zuständigkeitsliste Integrationsmanagement (PDF / 52 KB)) zu finden. - Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)
Die MBE unterstützt erwachsene Geflüchtet dabei sich in Deutschland zurechtzufinden. Die Beratung beinhaltet zum Beispiel das Thema Schulanmeldung von Kindern, Besuch eines Deutschkurses oder die Jobsuche. Es wird neben der Beratung auch über Unterstützungsangebote gesprochen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die Kontaktdaten MBE sind hier zu finden: Kontaktdaten MBE. - Jugendmigrationsdienst (JMD)
Der JMD unterstützt junge Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 27 Jahren durch Beratung sowie Angebote in den Bereichen Bildung und Freizeit. Vor allem bietet der JMD langfristige und individuelle Begleitung für Jugendliche auf ihrem schulischen und beruflichen Weg. Die Kontaktdaten des JMD sind hier zu finden: Jugendmigrationsdienst (JMD). - Hotline des Landes
Das Ministerium der Justiz und für Migration hat eine Hotline mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeitenden eingerichtet. Diese ist werktags zwischen 8:30 und 17:00 Uhr unter der Nummer 0800 7022500 zu erreichen. - Psychologische Beratung für ukrainische Geflüchtete
von der Universität Konstanz in Zusammenarbeit mit vivo international e. V., charity NGO for the support of trauma victims: integrationsprojekt@vivo.org oder +49 152 077 923 27 - WhatsApp Krisenchat
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre können sich per SMS oder WhatsApp an den Krisenchat wenden. Das Angebot ist eine digitale, professionell psychosoziale Beratung per Chat in Echtzeit. Krisenchat.de
Hinweis: Bei dem WhatsApp Krisenchat handelt es sich um eine mobile Webseite ohne Desktopversion. Mit Ihrem mobilen Endgerät können Sie auf die Seite zugreifen.
Gesundheit und Impfen
Gesundheit
Mehrsprachige allgemeine Informationen zur medizinischen Versorgung sind hier zu finden: Medizinische Versorgung.
Mehrsprachige Informationen und Anlaufstellen im Landkreis Konstanz zum Thema Gesundheit sind hier zu finden: Gesundheit.
Hinweis: In dringenden medizinischen Notfällen kann direkt ein Arzt aufgesucht werden. Behandlungsscheine für die Übernahme der Kosten für die medizinische Versorgung können nur nach der Antragstellung auf Leistungen nach dem AsylbLG ausgestellt werden. Mehr Informationen hierzu unter dem Punkt „Geldleistungen/Sozialleistungen.“
Impfen
Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 schützt vor einer schweren COVID-19-Erkrankung und möglichen Folgen.
- Mehrsprachige Informationen zu Corona und der Impfung auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Alle Informationen zum Thema Impfen im Landkreis und Impfungen ohne Termin
Die Schutzimpfung gegen Masern wird dringend empfohlen. Ansprechpersonen sind hier die Ärztinnen und Ärzte.
Weitere Infos zu den Schutzimpfungen
Zu den Impfterminen sollte gegebenenfalls eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher mitgebracht werden.
Führerschein
Nach der Verordnung (EU) 2022/1280 der EU-Kommission werden ab dem 27. Juli 2022 gültige ukrainische Führerscheine in Deutschland weiter anerkannt, soweit der Inhaber des Führerscheins dem schutzberechtigten Personenkreis nach der Richtlinie 2001/55/EG und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 angehört. Schutzberechtigt sind ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten sowie deren Familienangehörige, wenn sie am oder nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine geflüchtet sind. Die Anerkennung der ukrainischen Führerscheine gilt dabei solange die EU-Verordnung in Kraft ist.
Es besteht keine Verpflichtung neben dem ukrainischen Führerschein eine amtliche Übersetzung oder einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Digitale ukrainische Führerscheine können in Deutschland derzeit noch nicht anerkannt werden, da noch kein Zugriff auf das entsprechende digitale Register in der Ukraine möglich ist.
Alle weiteren Regelungen der EU-Verordnung, auch zur Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweisen aus der Ukraine, können in Deutschland aktuell noch nicht umgesetzt werden.
Für weitere Fragen kann Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Konstanz aufgenommen werden: Fuehrerscheinstelle@LRAKN.de
Registrierung als Dolmetscherin oder Dolmetscher
Das Landratsamt Konstanz sucht ukrainisch und russisch sprechende Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die bei Bedarf kontaktiert werden.
Angaben zur Person, Kontaktdaten und dem Wohnort bitte an Ukraine@LRAKN.de
Geld- und Sachspenden
Geldspenden
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen hat eine Spenden-Info Nothilfe Ukraine erstellt. Hier sind neben Organisationen bei denen gespendet werden kann auch Tipps zum Spenden in Katastrophen- und Krisenfällen zu finden.
Sachspenden
Sachspenden können nicht im Landratsamt Konstanz entgegengenommen werden!
Die verschiedenen Hilfsdienste bitten dringend darum, von nicht abgestimmten Sachspenden abzusehen oder eigenständig an die Grenze zu fahren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten und behindern die humanitäre Arbeit vor Ort. Zurzeit gibt es keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangeboten bestehen.
Informationen des DRK zur Humanitären Hilfe für die Ukraine
Die Facebook-Gruppe „Hilfe, Spenden, Ukraine ❤ Landkreis Konstanz“ sammelt Sachspenden an verschiedenen Standorten. Es handelt sich um keine Seite des Landkreises Konstanz.
Die benötigten Spenden sowie Orte zur Abgabe sind hier zu finden: Spenden für die Ukraine.
Gezielt spenden mit www.waswohin.de
Spenden für Geflüchtete aus der Ukraine in den Notunterkünften des Landkreises Konstanz
Seit Monaten gefährdet der Krieg in der Ukraine das Leben von Millionen Kindern und Familien und zwingt diese zur Flucht. Ein neues Zuhause finden viele Kinder und Mütter auch im Landkreis Konstanz. Oft nur mit dem Nötigsten bepackt, kommen sie in den Gemeinschafts- und Notunterkünften an.
Mit kleiner Sachspende großes bewirken. Auf der Seite www.waswohin.de sind exakte Bedarfslisten der Bewohner und Bewohnerinnen zu finden, was genau benötigt wird und wo die Sachspenden abgeben werden können.
Weitere Informationen
- Mehrsprachige Informationen und Hilfsangebote des Bundes
- Mehrsprachige FAQ der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Mehrsprachige Informationen des BAMF
- FAQ des Landes Baden-Württemberg
- Erleichterte Einfuhrbedingungen für Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine/Russland
- Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine (PDF / 409 KB)
- Integrationskurse Ukraine
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Amt für Migration und Integration
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
Ukraine@LRAKN.de
Zentrale Rufnummer für aufenthaltsrechtliche Fragen: +49 7531 800-7000