Ausgleichsleistungen und Verwaltung
Das Referat ist für den Gemeinsamen Antrag zuständig. Mit dem Gemeinsamen Antrag werden in Baden-Württemberg die Ausgleichsleistungen (EU, Bund und Land) für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und für Agrarumweltmaßnahmen abgewickelt. Darüber hinaus ist das Referat zuständig für alle Sekretariatsdienste und den Haushalt des Amtes.
Aufgaben:
- Auskunft und Beratung zu den nachstehenden Förderprogrammen
- Antragsannahme und Antragsbearbeitung
Folgende Programme werden aktuell über den Gemeinsamen Antrag angeboten:
- Direktzahlungen (DZ) der EU mit Basis- und Greening-Prämie, Umverteilungs- und Junglandwirteprämie
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT); Agrarumweltmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg
- Ausgleichsleistungen Landwirtschaft (AZL) für von der Natur benachteiligte Gebiete
- Landschaftspflegerichtlinien (LPR) für die Bewirtschaftung und Pflege von naturschutzfachlich schützenswerten Flächen
- Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) für die Bewirtschaftung von Flächen in Wasserschutzgebieten
- Steillagenförderung Dauergrünland (SLG); Ausgleichsleistungen für steile Grünlandflächen
- Umweltzulage Wald (UZW), Ausgleichsleistungen für Nutzungsbeschränkungen in Natura 2000-Gebieten
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Landwirtschaftsamt
Winterspürer Str. 25
78333 Stockach
Lage
T. +49 7531 800-2966
F. +49 7531 800-2903
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