Verbissgutachten 2024

Verbissene Naturverjüngung Bildnachweis: Kreisforstamt Konstanz

Grundsatz:  naturnahe Waldwirtschaft
Die meisten Waldbesitzer folgen den Grundsätzen der naturnahen Waldwirtschaft. Hierzu gehören standortsgerechte Baumartenwahl und ein hoher Anteil von heimischen Laubbaumarten bei der Neubegründung von Wäldern. Der Klimawandel verstärkt die Notwendigkeit, eine große Vielzahl von Baumarten und auch bislang selten vorkommenden Arten in die Wälder zu bringen.
Es wird ein möglichst hoher Anteil an Nachwuchs aus Naturverjüngung angestrebt. Aber vielfach muss gepflanzt werden, um wieder stabile Wälder zu begründen. Dies verursacht für den Waldbesitzer enorm hohe Kosten.

Große Kulturflächen
Aufgrund der hohen Schadholzanfälle sind in den vergangenen Jahren große Kulturflächen entstanden. Hier ist entscheidend wichtig, dass die jungen Pflanzen geschlossen und gleichmäßig aufwachsen. Nur so können die natürliche Astreinigung einsetzen und qualitativ hochwertige Wälder entstehen.

Verbiss und seine Folgen
Diese Zielsetzungen können durch den Rehwildverbiss an den jungen Pflanzen stark gefährdet werden. In der Naturverjüngung werden oft die seltenen Baumarten wie Eiche, Hainbuche, Tanne oder Ahorn besonders stark verbissen. Die robustere Buche oder die Fichte setzen sich dann durch, die Verjüngung verarmt an Baumartenvielfalt.
Bei zu hohem Rehwildbestand werden sogar Buche und Fichte stark verbissen, hier ist die natürliche Verjüngung der Wälder grundsätzlich in Frage gestellt. Eine gewisse Verbissbelastung der Jungpflanzen ist hier unvermeidbar. Aber solange Wolf und Luchs nicht heimisch sind, muss der Jäger die Wildstände so regulieren, dass gesunde Wälder aufwachsen können.

Gesetzliche Regelung
Das Landesjagdgesetz verlangt, dass die Hauptbaumarten einer Region ohne Schutzmaßnahmen verjüngt werden können. Dazu zählen, neben der Fichte und der Buche, auch der Ahorn (die Esche), vielfach auch die Eiche und die Tanne, die Hainbuche, aber je nach Ausgangslage auch andere Baumarten.

Das Gutachten
Im Turnus von drei Jahren führen die Kreisforstämter des Landes ein Verbissgutachten durch, das die Umsetzung dieser Vorgaben prüft: Welche Baumarten müssen geschützt werden und lassen sich die waldbaulichen Zielsetzungen für eine gute Nachfolgegeneration verwirklichen? Hierzu werden stichprobenweise und gutächtlich für jeden Jagdbogen Aufnahmen gemacht.
Die Ergebnisse der Erhebung 2024 werden im Herbst vorliegen. Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass es wieder Jagdbezirke gibt, in denen die Jagd den waldbaulichen Anforderungen nicht gerecht wird.

Gespräche mit den Jagdpächtern
Hier muss das Gespräch mit den Jagdpächtern gesucht und auf verstärkte Bejagung hingewirkt werden.
Das sollten auch die Privatwaldbesitzer tun, wenn starker Verbiss festgestellt wird. Es sind hohe finanzielle aber auch zeitliche Aufwendungen mit der Kulturbegründung und Kultursicherung verbunden, die nicht ins Leere laufen dürfen.