Forstliche Förderung - in die Zukunft investieren

Hände halten Münzen aus denen ein Bäumchen wächst

Die vielfältigen Fördermaßnahmen der Landesforstverwaltung sollen die Waldbesitzenden unterstützen. Ziel der Förderung ist die Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und die Entwicklung klimastabiler Wälder für zukünftige Generationen.Hier kommen Mittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zum Einsatz. Für viele waldbauliche und ökologische Arbeiten kann eine Zuwendung gewährt werden. Ein wichtiger Tipp vorweg: Beginnen Sie Ihre Arbeit, für die eine Förderung beantragt werden soll, auf keinen Fall vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides!

Wegweiser Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen

Das Kreisforstamt und die Forstrevierleitenden vor Ort beraten die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zu allen Fragen der forstlichen Förderung.

Aktuelles aus der forstlichen Förderung

Informationen zur Frühjahrspflanzung

Ab sofort können Anträge für folgende Fördertatbestände der Wiederbewaldung und die darin jeweils beschriebenen flankierenden Maßnahmen (Wuchshülle, Kultursicherung, Nachbesserung) beantragt werden:
 
Aus dem Teil B - Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

  • Umbau, Wiederherstellung und Weiterentwicklung von stabilen naturnahen standortsgerechten Laub- und Mischwäldern (VwV NWW 5.4.)

Aus dem Teil F - Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald

  • Naturverjüngung (VwV NWW 9.10.1.)
  • Wiederbewaldung durch Pflanzung (VwV NWW 9.10.2.)
  • Kultursicherung (VwV NWW 9.10.3.)
  • Wuchshüllen (VwV NWW 9.10.4.)
  • Der Fördertatbestand Bewässerung von Kulturen ist bis auf weiteres nicht zur Förderung freigegeben!

Informationen zu den Förderangeboten stehen im Förderwegweiser des Landes zur Verfügung. Dort finden Sie auch sämtliche Formulare und Merkblätter mit wichtigen Hinweisen für die Antragstellung.
Wegweiser Forstliche Fördermassnahmen

Wichtige Hinweise

Maßnahmen zur Schadensbeseitigung müssen vor Beginn beim Kreisforstamt oder der zuständigen Revierleitung angezeigt werden.

Maßnahmen zur Wiederbewaldung müssen vor Beginn beantragt werden und bedürfen einer Bewilligung.
Bei anstehenden Pflanzungsmaßnahmen beachten Sie bitte, dass der Antrag frühzeitig, spätestens 8 Wochen vor Pflanzbeginn, gestellt werden muss, damit die Maßnahme noch genehmigt werden kann.
Bitte lassen Sie sich bezüglich der Ausführung der Maßnahme (wie Baumartenwahl, Pflanzverband, Anordnung der Baumarten, etc.) beraten um einem möglichen Förderausschluss vorzubeugen.

Rahmenbedingungen und Fördersätze bei Pflanzmaßnahmen

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Kreisforstamt
Otto-Blesch-Straße 51
78315 Radolfzell
Lage

Amtsleitung:
Walter Jäger

T. +49 7531 800-2126
F. +49 7531 800-2149
Kreisforstamt@LRAKN.de

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