Beistandschaften, Amtspflegschaften und Vormundschaften

Beistandschaften
Die Beistände des Sachgebiets unterstützen Sie dabei, die Vaterschaft für Ihr Kind feststellen zu lassen bzw. Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Auch weitere rechtliche Fragen zur Elternschaft bei Trennung und Scheidung können Sie hier ansprechen. Darüber hinaus sind die Beistände zuständig für alle Urkunden „rund um‘s Kind“ (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsurkunden, Sorgerechtserklärungen) sowie für Bescheinigungen, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.

Amtspflegschaften und Vormundschaften
Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund/Pfleger. Steht kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, kann das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund/-pfleger bestimmt werden und kümmert sich dann um die Interessen des Kindes.

Aufgaben:

  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Kinder
  • Beratung in Sachen Volljährigenunterhalt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft
  • Information über gemeinsame elterliche Sorge
  • Beurkundungen
  • Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
  • Führen von Amtspflegschaften und Vormundschaften

Weitere Informationen:

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Landratsamt Konstanz
Otto-Blesch-Straße 49/51
78315 Radolfzell
Lage

T. +49 7531 800-2700
F. +49 7531 800-2399
Jugendamt@LRAKN.de

Amt für Kinder, Jugend und Familie - Außenstelle Singen
Landratsamt Konstanz
Maggistr. 7
78224 Singen
Lage

T. +49 7531 800-2800
F. +49 7531 800-2829
Jugendamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 08:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr