Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen

Hilfetelefon 08000 116 016

Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. Gewalt gegen Mädchen und Frauen findet auch im öffentlichen Raum statt.

Der Landkreis Konstanz macht sich stark gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Hier finden Sie Informationen und Stellen, wo Sie rasch Unterstützung und Hilfe bekommen.

Dieser Film wird vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH) zur Verfügung gestellt.

Aktuelles:

„Zuhause – ein sicherer Ort?!“ - eine Filmaktion zu häuslicher Gewalt

Die Singener Kriminalprävention (SKP) und die Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Konstanz, Petra Martin-Schweizer haben die Filmrechte für einen Aufklärungsfilm zum Thema Häusliche Gewalt erworben. Der Film mit dem Titel „Zuhause – Ein sicherer Ort!?“ ist über youtube-Link:  https://www.youtube.com/watch?v=KxZ347R9b_k  zu sehen. Eine Nutzung des Filmes für ist nach Absprache für Fachkreise erwünscht, es gibt auch eine Kurzversion des Films. Ziel ist es, den Film öffentlichkeitswirk­sam in anschließend moderierten Diskussionsrunden und/oder Fachmessen mit Aufzeigen von Hilfsangeboten zu präsentieren.

Infos zum Film „Zuhause – ein sicherer Ort?!“
Der Film „Zuhause – Ein sicherer Ort!?“ des Konstanzer Filmkollektivs SUBJI FILMS wurde im Landkreis Konstanz realisiert und entstand mit Unter­stützung von Filmschaffenden aus der Region. Das Filmprojekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch die Singener Kriminalprävention (SKP), den Landkreis Konstanz, den Verein Sicherer Landkreis Konstanz e.V. und den Corona-Kulturfonds des Land­kreises Konstanz unterstützt.

Zur Abstimmung, Vorführung und Verwendung des Filmes stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
  • Singener Kriminalprävention, Telefonnummer: 07731 85-544, E-Mail: skp@singen.de ,
  • Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Konstanz, Telefonnummer: 07531 800-1363, E-Mail: gleichstellung@LRAKN.de

Kreisweite Plakataktion "Null Toleranz"

Plakat mit dem Slogan "Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen"
Plakat mit dem Slogan "42% der Frauen erleben Formen von psychischer Gewalt""
Plakat mit dem Slogan "Jeden 3. Tag stirbt eine Frau durch partnerschaftliche Gewalt""
Plakat mit dem Slogan "jede 5. Minute wird eine Frau Opfer partnerschaftlicher Gewalt"

Weitere Themen:

Schutzkonzept Zwangsverheiratung

Zwangsverheiratungen hängen eng mit patriarchalen Gesellschaftsstrukturen zusammen. Männern und Frauen werden hier unterschiedliche Rollen zugewiesen, die der Wahrung der Familienehre dienen. Junge Menschen haben für ihre persönliche Lebensplanung differenzierte und sehr unterschiedliche Vorstellungen. Eine – drohende – Zwangsverheiratung steht der eigenständigen Lebensplanung entgegen. Das Recht, selbst über das eigene Leben zu bestimmen und sich frei für einen Beruf und eine Partnerschaft zu entscheiden, wird damit verwehrt. Das trifft mehrheitlich Mädchen, aber auch Jungen. Betroffene geraten in einen tiefgreifenden Konflikt mit sich und ihrer Familie. Die betroffenen jungen Menschen sind besonders auf niederschwellige professionelle Unterstützung und den Schutz unserer Gesellschaft angewiesen.

Weitere Informationen

Formen von Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist die meistverbreitete Menschenrechtsverletzung, die Frauen und Mädchen täglich weltweit diskriminiert. Sie hat viele Formen und Ausprägungen, einige davon werden im nachfolgenden Text benannt.

Partnerschaftliche Gewalt gegen Frauen wird in den meisten Fällen von Lebenspartnern, Expartnern oder Ehemännern ausgeübt und kommt auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vor. Sie betrifft Frauen aller Nationalitäten und sozialer Schichten in Deutschland. Im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche sind immer mit betroffen.

Beleidigungen, Schuldzuweisungen, Ignorieren sowie das Aussprechen von Kontaktverbot zu anderen Personen sind Formen der emotionalen Gewalt, auch psychischen Gewalt. Eine Steigerung der psychischen Gewalt sind Einschüchterungen, Drohungen und zwanghafte Kontrolle, z.B. durch Überwachung. Psychische Gewalt ist oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt. Zu den psychischen Formen von Gewalt zählt auch die ökonomische Gewalt, die sich zum Beispiel im Überwachen und Einschränken von Ausgaben oder dem Hindern an der Erwerbstätigkeit äußert.

Die körperliche Gewalt umfasst alle Handlungen, mit denen der Person körperlicher Schaden zugefügt wird, auch das Verabreichen von Drogen bzw. Alkohol bis hin zum Mordversuch oder Mord.

Sexualisierte Gewalt ist ein Machtmittel gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr durchzuführen, um zu demütigen. Auch sie kommt in allen sozialen Schichten vor und hat verschiedene Ausprägungen. Die sexuelle Belästigung umfasst jeden unerwünschten körperlichen Kontakt in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, eventuell unterstützt durch Verabreichen von Rauschmitteln. Die sexuelle Nötigung umfasst alle sexuellen Handlungen und den Zwang zu sexuellen Handlungen, die Vergewaltigung sowie das Penetrieren in den Körper einer anderen Person gegen deren Willen.

Stalking ist eine Form von Gewalt, die durch Verfolgen, Belästigen und Bedrohen, auch durch unerwünschte Kommunikation bei der betroffenen Person Verunsicherung und Angst auslöst. Stalker sind oft der Familie, dem beruflichen Umfeld oder dem Bekanntenkreis des Opfers zuzuordnen. Mittels moderner Kommunikationsmittel werden Frauen auch vermehrt Opfer von digitaler Gewalt. Bei Cyber-Stalking werden zum Beispiel der Standort des Opfers ermittelt und Online-Aktivitäten überwacht und/oder das Opfer mit elektronischen Nachrichten belästigt, bedroht oder diskriminiert. Weitere Formen von digitaler Gewalt sind alle Formen von Gewalt und Diffamierungen, die über das Internet, zum Beispiel in sozialen Medien stattfinden. Dazu gehören auch der Identitätsmissbrauch und Identitätsdiebstahl.

Der Begriff Strukturelle Gewalt umfasst Benachteiligungen für Personengruppen, zum Beispiel Frauen mit Behinderung oder von Wohnungslosigkeit betroffene Frauen, die durch Regeln, Gesetze, Normen oder aufgrund gesellschaftlicher Strukturen bestehen.

Frauen verlassen aus verschiedensten Gründen ihre ärmeren Heimatländer, zum Teil auch unter Vortäuschung falscher Versprechungen. Frauenhandel ist eine Verletzung der Menschenrechte an Frauen, oft verbunden mit Einschüchterung, Diskriminierung und sexueller Ausbeutung.

Weibliche Genitalbeschneidung (FGM) umfasst Eingriffe, bei denen die weiblichen Genitalien entfernt oder verletzt werden. Lebenslange extreme körperliche Schmerzen und psychische Belastungen sind die Folgen. FGM wird in Deutschland trotz Verbots praktiziert und steht unter Strafe. FGM ist ein Asylgrund. Ca. 67.000 Frauen sind in Deutschland davon betroffen, als gefährdet gelten mehrere Tausend Frauen und Mädchen in Deutschland.

Mädchen und junge Frauen haben den familiären Druck, einen Mann aus traditionellen, kulturellen oder finanziellen Gründen heiraten zu müssen. In Deutschland ist die Zwangsheirat, eine Eheschließung, die ohne das Einverständnis beider Ehepartner/Ehepartnerinnen geschlossen wird, untersagt.

Gewalt im Namen der Ehre wird meist von Familienangehörigen an Mädchen und jungen Frauen in patriarchisch strukturierten Familien verübt, um die Familienehre wiederherzustellen. Sie reicht von psychischem Druck und Kontrolle der jungen Frau bis zum „Ehrenmord“.

Quellen: Frauenhauskoordinierung e.V. 2021 und UN Women Deutschland e.V. 2020. Die Formulierungen wurden nicht direkt übernommen, allerdings die Gewaltformen.

Der Text "Formen von Gewalt gegen Frauen" in Leichter Sprache:

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, welches nach heutigem Stand bereits von 46 Ländern unterzeichnet und von 35 ratifiziert wurde. 

Die vier Säulen, auf welchen die Istanbul-Konvention aufgebaut ist, sind Prävention, Schutz, Strafverfolgung und koordinierte Politik.

Durch die Ratifizierung in 2017 stellt Deutschland sich der Aufgabe, Bewusstsein zu schaffen, welches die Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen sensibilisiert und fortbildet und zum Auf- und Ausbau eines umfassenden Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt, da laut des Übereinkommens alle Betroffenen ein Recht auf niedrigschwellige, spezialisierte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Unterstützung haben. Ein anderer wichtiger Teil der Konvention ist die strafrechtliche Verfolgung der Täter durch wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten.

Die Istanbul-Konvention

Die Analyse des Deutschen Institut für Menschenrechte

Die Analyse richtet sich an Ministerien, Vernetzungsgremien auf Bund- und Länderebene sowie die Akteurinnen und Akteure des Hilfesystems, wie etwa Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Frauennotrufe. Sie gibt einen Überblick über die Inhalte der Konvention und erläutert, wie der Expertinnenausschuss des Europarats GREVIO die Konvention auslegt und ihre Umsetzung in Deutschland überwachen wird. Darüber hinaus zeigt sie Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft auf.

Die Analyse des Deutschen Institut für Menschenrechte 

Der Grevio Staatenbericht

Erstmals seit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, hat Deutschland am 01. September 2020 einen Staatenbericht zum Umsetzungsstand des Gewaltschutz-Abkommens eingereicht. Gegenstand sind Maßnahmen und Gesetzgebung zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, die auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung der Konvention ergriffen wurden.

Federführend bei der Erstellung des Berichts war das BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend) in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Bundesministerien. Ein unabhängiges Gremium des Europarates (GREVIO) prüft die Umsetzung der genannten Punkte und zieht zur Beurteilung auch Alternativberichte heran.

Der Grevio Staatenbericht

Bericht des Bündnis Istanbul-Konvention

Artikel 9 der Istanbul-Konvention weist der Zivilgesellschaft eine starke Rolle im Überprüfungsprozess der Umsetzung der Konvention zu. Aus diesem Anlass hat das Bündnis Istanbul-Konvention gemeinsam einen ersten Alternativbericht verfasst, der am 18. März 2021 veröffentlicht und an GREVIO übergeben wurde. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine Gesamtstrategie und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. 

Bericht des Bündnis Istanbul-Konvention

Sachstandsbericht zur kommunalen Umsetzung

Der Landkreis Konstanz hat einen Sachstandsbericht zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention erstellt. Anliegen war dabei, involvierte Fachstellen zu identifizieren, ein Schwerpunkt wurde auf vulnerablen Gruppen gelegt.

Teile des Berichts sind in einfacher und leichter Sprache geschrieben.

Sachstandbericht Landkreis Konstanz zur Istanbul-Konvention (PDF / 8,9 MB)

Weiterführende Links

  • staerker-als-gewalt.de
  • www.hilfetelefon.de
    Unter der 08000 116 016 erhalten Sie rund um die Uhr Beratung und Hilfe. Auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr. Ihr Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. 
  • Beratungsstelle Yasemin
    YASEMIN ist eine Beratungsstelle für junge Migrantinnen zwischen 12 und 27 Jahren, die Schwierigkeiten mit ihrer Familie, mit ihren Verwandten und mit ihrem sozialen Umfeld haben. 
  • Fraueninformationszentrum – FIZ
    Beratungsstelle für Migrantinnen, geflüchtete Frauen, Betroffene von Menschenhandel und Betroffene von Arbeitsausbeutung
  • Frauen gegen Gewalt e.V. 
    Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
  • Frauen vor Gewalt schützen
    Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kontakt

Portrait der gleichstellungsbeauftragten Petra Martin-Schweizer
Petra Martin-Schweizer

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage

Gleichstellungsbeauftragte:
Petra Martin-Schweizer

T. +49 7531 800-1363
M. +49 176 1800 1570
Petra.Martin-Schweizer@LRAKN.de