Konzeption der Abfallwirtschaft im Landkreis Konstanz
Wo immer produziert, behandelt, konsumiert, genutzt wird oder
Dienstleistungen angeboten werden, fallen Sachen an, deren
ursprüngliche Zweckbestimmung
entfällt und für die
nicht unmittelbar ein neuer Verwendungszweck entsteht. Dieser
Sachen kann sich der Besitzer nur entledigen, es handelt sich um
Abfälle. Sie müssen
entsorgt werden.
Entsprechend der Entsorgungswege gibt es
Abfälle zur Verwertung und
Abfälle zur Beseitigung. Die Verwertung hat
dabei Vorrang vor der Beseitigung. Zu den
Abfällen zur Verwertung
zählen beispielsweise
Bioabfälle, Schrott, Kunststoffe, Holz,
Grünabfälle und
Elektronikschrott.
Abfälle zur Beseitigung sind die
typischerweise in der „schwarzen
Tonne“ gesammelten
Hausmüllabfälle.
Diese Abfälle werden in Verbrennungsanlagen
verbrannt.
Erzeuger oder Besitzer der Abfälle sind
grundsätzlich selbst zu deren
ordnungsgemäßer
Entsorgung verpflichtet. Aus Gründen der
Daseinsvorsorge gibt es Entsorgungspflichten des
öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers. Der Landkreis Konstanz
hat als zuständiger
öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger die Aufgaben des
Einsammelns und Beförderns der
Abfälle auf die
Städte und Gemeinden im Landkreis
übertragen.
Zusammen mit dem Bodenseekreis wurde die
ABK-Abfallwirtschafts-GmbH gegründet, die in
erster Linie dafür Sorge
trägt, dass langfristig
Behandlungsverträge
für die Abfälle
gewährleistet werden. So wurden
Verträge mit Verbrennungsanlagen in der
benachbarten Schweiz und Stuttgart sowie entsprechende
Transportverträge (per Bahn und LKW) dorthin
vergeben.
Die Städte und Gemeinden im Landkreis
Konstanz organisieren jeweils für ihr
Gemeindegebiet die Müllabfuhr. Die
eingesammelten Abfälle werden dem Landkreis
überlassen, der sich dann um die Beseitigung
bzw. bei den Bioabfällen um deren Verwertung
kümmert.
Die für das Einsammeln,
Befördern und Beseitigen bzw. Verwerten der
Abfälle oder für den
Betrieb von Wertstoffhöfen entstehenden
Kosten geben die Städte und Gemeinden an
ihre Einwohner weiter, hierfür werden
Abfallwirtschaftssatzungen erlassen, in denen Einzelheiten zur
Gebührenheranziehung geregelt werden.
Der Landkreis Konstanz regelt in seiner eigenen
Abfallwirtschaftssatzung unter anderem die
Zuständigkeiten, Andienungspflichten,
Ausschlüsse von der Entsorgung und die
Gebühren für die von
den Städten und Gemeinden zu
überlassenden Abfälle
sowie die Gebühren
für die Anlieferungen bei landkreiseigenen
Wertstoffhöfen.
Im Landkreis Konstanz sind die
Zuständigkeiten wie folgt verteilt:
Einsammeln und Befördern
von Abfällen zur Beseitigung aus privaten
Haushalten und Gewerbe, die in
Müllbehältnissen
erfasst werden können (mit Ausnahme von
Problemabfällen), sowie die
Sperrmüllsammlung erfolgen durch die 25
Städte und Gemeinden im Landkreis, bzw. den
Müllabfuhrzweckverband
Rielasingen-Worblingen.
Beseitigungsabfälle
werden durch den Landkreis (bzw. der eigens zu diesem Zweck gegründeten ABK-Abfallwirtschafts-GmbH der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz) der Beseitigung zugeführt (Verbrennungsanlage).
Problemabfälle
Der Landkreis Konstanz organisiert die mobile Sammlung, welche an 234 Terminen im Jahr wohnortnah Schadstoffe einsammelt.
Abfälle zur Verwertung aus privaten
Haushalten
werden durch die Städte und Gemeinden
getrennt gesammelt. Teilweise betreiben die Kommunen eigene
Wertstoffhöfe, auf denen Wertstoffe
angenommen werden. Die so gesammelten Wertstoffe werden am freien
Markt verwertet.
Bioabfälle werden dem Landkreis zur
Verwertung im Kompostwerk Singen
überlassen.
Der Landkreis betreibt einen Wertstoffhof bei der Umladestation
Singen-Rickelshausen.
Die Eigenverwertung von Bioabfällen ist
ausnahmsweise möglich (Regelungen in den
jeweiligen Abfallwirtschaftssatzungen der
Städte und Gemeinden).
Abfälle zur Verwertung aus anderen
Herkunftsbereichen
sind von der Entsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ausgeschlossen. Gewerbetreibende sind gesetzlich verpflichtet, Verwertungswege zu suchen.
Gefährliche Abfälle
(z.B. Asbest und künstliche
Mineralfaserprodukte)
nimmt der Landkreis bei seinen Entsorgungseinrichtungen nicht
an. Es gibt Entsorgungsfachbetriebe, bei denen diese
Abfälle fachgerecht entsorgt werden
können.
Für gefährliche
Abfälle aus dem gewerblichen Bereich ist die
Sonderabfallagentur in Fellbach nach der Sonderabfallverordnung
zuständig.
Abfälle zur Deponierung
Kleinmengen von sonstigen inerten Abfällen
wie belasteter Bodenaushub oder Bauschutt werden bei
der Umladestation
Singen-Rickelshausen angenommen. Diese
Abfälle werden auf die Deponie des
Landkreises Ravensburg verbracht.
Für Mengen ab 2 m³
sind Analysen nach Anhang 4 der Deponieverordnung vorzulegen. Die
Beseitigung der Abfälle kann mit einer
Freigabeerklärung des Landkreises bei einer
Deponie eines Nachbarlandkreises erfolgen.
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Abfallwirtschaftsbetrieb
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1526/-1533
Abfallwirtschaft@LRAKN.de
Servicezeiten
Wertstoffhof/Umladestation Singen-Rickelshausen
Jeden letzten Samstag im Monat von 8 bis 12 Uhr
T: +49 7531 800 3201