Kulturförderung des Landkreises Konstanz – Antragsfrist läuft
Um die Vielfalt und Dynamik des öffentlichen Kulturlebens im Landkreis zu fördern, vergibt der Landkreis Konstanz einmalige projektbezogene Förderzuschüsse. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 30. September 2024.
In Rahmen der Kulturförderung werden Projekte aus den Bereichen Musik, Literatur, Tanz, Theater, Bildende Kunst, Geschichte, Archäologie, Denkmalpflege, Brauchtum und Jugendbildung unterstützt. Förderfähig sind insbesondere Initiativen und Projekte, die sich im Sinne der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land die Bereicherung des Kulturlebens im ländlichen Raum zum Ziel setzen, sowie Vorhaben, die das kulturelle Angebot für jugendliche Zielgruppen erweitern möchten.
Die nächste Bewerbungsfrist läuft am 30. September 2024 ab. Bis dahin können beim Amt für Geschichte und Kultur noch Anträge auf Kleinförderung für das laufende Jahr und die ersten Monate des kommenden Jahres eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Gemeindeverwaltungen, gemeinnützige Vereine und Institutionen. Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das Projekt eindeutig über die einzelne Gemeinde hinausweist und den ganzen Landkreis oder zumindest einen größeren Teil in den Blick nimmt.
Insbesondere Vereine sind aufgerufen, sich mit einer konkreten Projektidee um eine Förderung zu bewerben. Solche Projekte können herkömmliche Formaten wie Kunstprojekte, Konzerte, Ausstellungen oder Publikationen, aber auch neue, innovative Vorhaben und Vermittlungsformate umfassen. Für weitere Fragen können sich Interessierte per E-Mail an das Kreisarchiv unter Kreisarchiv@LRAKN.de beim Landratsamt Konstanz wenden.