Kulturförderung des Landkreises Konstanz – Antragsfrist läuft

Nahaufnahme Gitarre und Gitarrenspieler
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Um die Vielfalt und Dynamik des öffentlichen Kulturlebens im Landkreis zu fördern, vergibt der Landkreis Konstanz einmalige projektbezogene Förderzuschüsse. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 30. September 2024.

In Rahmen der Kulturförderung werden Projekte aus den Bereichen Musik, Literatur, Tanz, Theater, Bildende Kunst, Geschichte, Archäologie, Denkmal­pflege, Brauchtum und Jugendbildung unterstützt. Förderfähig sind insbe­sondere Initiativen und Projekte, die sich im Sinne der Förderung gleich­wertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land die Bereicherung des Kultur­lebens im ländlichen Raum zum Ziel setzen, sowie Vorhaben, die das kultu­relle Angebot für jugendliche Zielgruppen erweitern möchten.

Die nächste Bewerbungsfrist läuft am 30. September 2024 ab. Bis dahin können beim Amt für Geschichte und Kultur noch Anträge auf Kleinförde­rung für das laufende Jahr und die ersten Monate des kommenden Jahres eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Gemeindeverwaltungen, ge­meinnützige Vereine und Institutionen. Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass das Projekt eindeutig über die einzelne Gemeinde hinausweist und den ganzen Land­kreis oder zumindest einen größeren Teil in den Blick nimmt.

Insbesondere Vereine sind aufgerufen, sich mit einer konkreten Projektidee um eine Förderung zu bewerben. Solche Projekte können herkömmliche Formaten wie Kunstprojekte, Konzerte, Ausstellungen oder Publikationen, aber auch neue, innovative Vorhaben und Vermittlungsformate umfassen.  Für weitere Fragen können sich Interessierte per E-Mail an das Kreisarchiv unter Kreisarchiv@LRAKN.de  beim Landratsamt Konstanz wenden.