
Arbeitsschutz: Ermittlung und Beurteilung von Gesundheitsgefährdungen
Arbeitgeberinnen und Arbeitegebr sind durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und potenzielle Gefährdungen möglichst geringgehalten werden. Entsprechende Gefährdungen sind duch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu ermitteln. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen in Bezug auf die Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung, veröffentlicht durch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Die GDA ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Die GDA stellt online Informationen zu ihren Arbeitsprogrammen zur Verfügung. So können sich Unternehmen unter anderem auf dem Portal https://www.gda-psyche.de zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis informieren.
Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung stellt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verfügung.