Europäischer Sozialfonds Plus – Ausschreibung der regionalen Fördermittel für 2025

Bildschirm, Papier und Tastatur
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Der Landkreis Konstanz erhält in diesem Jahr 249.160 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Förderfähig sind Projekte, die die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, oder die Verbesserung von Beschäftigungsfä­higkeit und Teilhabechancen besonders von Armut und Ausgrenzung be­drohter Menschen zum Ziel haben.

Am 14. März 2024 legte der Arbeitskreis ESF im Landkreis Konstanz die Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Jahr 2025 fest. Vor­aussetzungen für die Bewilligung von Förderanträgen sind unter anderem ein Mindestbetrag der förderfähigen Projektkosten in Höhe von 30.000 Eu­ro und eine Teilnahme von grundsätzlich mindestens zehn Personen. Pro­jek­te können mit höchstens 40 Prozent aus dem ESF gefördert werden. Die Schwerpunkte sowie die detaillierte Ausschreibung sind der Arbeitsmarkt­stra­tegie zu entnehmen.

Anträge können schriftlich bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Landeskre­dit­bank Baden-Württemberg – Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, gestellt werden. Parallel dazu ist der Antrag als pdf-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF beim Landratsamt Konstanz an Florian.Best@LRAKN.de zu übermitteln. Das Aus­fül­len der Antragsformulare erfolgt webbasiert über das elektronische An­tragsformular „ELAN“ unter www.esf-bw.de. Unter www.esf-epm.de wer­den insbesondere für „Projektneulinge“ spezielle ESF-Schulungen angebo­ten.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württem­berg stellt die Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF im Landratsamt Kon­stanz (E-Mail Florian.Best@LRAKN.de, Telefon­nummer 07531 800-1605).