Europäischer Sozialfonds Plus – Ausschreibung der regionalen Fördermittel für 2025
Der Landkreis Konstanz erhält in diesem Jahr 249.160 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Förderfähig sind Projekte, die die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, oder die Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen besonders von Armut und Ausgrenzung bedrohter Menschen zum Ziel haben.
Am 14. März 2024 legte der Arbeitskreis ESF im Landkreis Konstanz die Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Jahr 2025 fest. Voraussetzungen für die Bewilligung von Förderanträgen sind unter anderem ein Mindestbetrag der förderfähigen Projektkosten in Höhe von 30.000 Euro und eine Teilnahme von grundsätzlich mindestens zehn Personen. Projekte können mit höchstens 40 Prozent aus dem ESF gefördert werden. Die Schwerpunkte sowie die detaillierte Ausschreibung sind der Arbeitsmarktstrategie zu entnehmen.
Anträge können schriftlich bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, gestellt werden. Parallel dazu ist der Antrag als pdf-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF beim Landratsamt Konstanz an Florian.Best@LRAKN.de zu übermitteln. Das Ausfüllen der Antragsformulare erfolgt webbasiert über das elektronische Antragsformular „ELAN“ unter www.esf-bw.de. Unter www.esf-epm.de werden insbesondere für „Projektneulinge“ spezielle ESF-Schulungen angeboten.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg stellt die Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF im Landratsamt Konstanz (E-Mail Florian.Best@LRAKN.de, Telefonnummer 07531 800-1605).