Erfolgreiche Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete

Person, die mit einer Karte an einem Bankautomaten geld abhebt
Bildnachweis: Pixabay.com

Seit der Einführung der Bezahlkarte für Leis­tungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Konstanz Anfang April wurden bereits 46 Karten ausgegeben. 15 Bedarfs­gemeinschaften beziehungsweise Personen erhalten weiterhin Geldleis­tungen in bar aufgrund ihres Aufenthaltsstatus. Die Erfahrungen mit der Bezahlkarte sind überaus positiv, und die anfänglichen Schwierigkeiten konnten erfolgreich behoben werden.

Durch die geringere Anzahl an Barauszahlungen vor Ort in den Gemein­schaftsunterkünften wird bereits jetzt die erhoffte Verwaltungsverein­fachung erreicht. Die aufwendigen Geldanforderungen, Bestimmung der Auszahlungsorte sowie Koordinierung der Geldanlieferung und damit verbundene Sicherheitsvorkehrungen entfallen, was zu einer deutlichen Arbeitserleichterung führt.

Die Bezahlkarte erweist sich auch aus Sicht der Leistungsbeziehenden als vorteilhaft. Sie spart Zeit und Wege, da monatliche Behördengänge ent­fallen. Die Bedienung sowie Anwendung der SocialCard funktionieren gut. Sie stellt eine Übergangslösung bis zur Einführung der bundesweiten Be­zahlkarte dar und bietet vielfältige Funktionen, wie beispielsweise die Nut­zung im gesamten Bundesgebiet zum Bezahlen und Geld abheben. Über­weisungen auf und von der SocialCard sind jedoch nicht möglich. Die gut­habenbasierte Visa Debitkarte funktioniert wie eine herkömmliche Bank­karte.

Am 26. April 2024 stimmte der Bundesrat einer Änderung des Asylbewer­berleistungsgesetzes zu, sodass die Bezahlkarte als Auszahlungsmöglichkeit der Regelbedarfe aufgenommen wurde. Die bundesweite Einführung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Die genauen Rege­lungen zur Auszahlung stehen noch aus.