Erfolgreiche Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete
Seit der Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Konstanz Anfang April wurden bereits 46 Karten ausgegeben. 15 Bedarfsgemeinschaften beziehungsweise Personen erhalten weiterhin Geldleistungen in bar aufgrund ihres Aufenthaltsstatus. Die Erfahrungen mit der Bezahlkarte sind überaus positiv, und die anfänglichen Schwierigkeiten konnten erfolgreich behoben werden.
Durch die geringere Anzahl an Barauszahlungen vor Ort in den Gemeinschaftsunterkünften wird bereits jetzt die erhoffte Verwaltungsvereinfachung erreicht. Die aufwendigen Geldanforderungen, Bestimmung der Auszahlungsorte sowie Koordinierung der Geldanlieferung und damit verbundene Sicherheitsvorkehrungen entfallen, was zu einer deutlichen Arbeitserleichterung führt.
Die Bezahlkarte erweist sich auch aus Sicht der Leistungsbeziehenden als vorteilhaft. Sie spart Zeit und Wege, da monatliche Behördengänge entfallen. Die Bedienung sowie Anwendung der SocialCard funktionieren gut. Sie stellt eine Übergangslösung bis zur Einführung der bundesweiten Bezahlkarte dar und bietet vielfältige Funktionen, wie beispielsweise die Nutzung im gesamten Bundesgebiet zum Bezahlen und Geld abheben. Überweisungen auf und von der SocialCard sind jedoch nicht möglich. Die guthabenbasierte Visa Debitkarte funktioniert wie eine herkömmliche Bankkarte.
Am 26. April 2024 stimmte der Bundesrat einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu, sodass die Bezahlkarte als Auszahlungsmöglichkeit der Regelbedarfe aufgenommen wurde. Die bundesweite Einführung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Die genauen Regelungen zur Auszahlung stehen noch aus.