Bericht aus dem Kreistag

Blick in einen Sitzungssaal
Bildnachweis: Landratsamt Konstanz

Am Montag, 15. Juli 2024 tagte der Kreistag des Landkreises Konstanz zum letzten Mal in dieser Amtsperiode, ehe sich der neu gewählte Kreistag am 22. Juli konstituiert. Er fasste unter anderem Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz und der Flüchtlingsunterbrin­gung.

Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN), Konzernabschluss 2023, Entlastung des Aufsichtsrates (TOP 11.2 bis 11.5, Drucksache-Nr.: 2024/158, 2024/258/1)
In seiner Sitzung am 15. Juli 2024 stimmte der Kreistag des Landkreises Konstanz dem Konzernjahresergebnis 2023 des Gesundheitsverbund Land­kreis Konstanz (GLKN) zu. Im letzten Jahr erzielte der Gesamtverbund ein Konzernjahresergebnis von rund minus 3,7 Millionen Euro und das trotz der hohen Zuzahlung von 11 Millionen Euro durch den Mehrheitsgesell­schafter Landkreises Konstanz. Ohne diese Summe wäre der GLKN im Jahr 2023 mit einem Konzernjahresfehlbetrag von rund 14,7 Millionen Euro in Liquiditäts­schwierigkeiten geraten. Der Zuschuss wird finanziert durch die Kreisumla­ge und somit anteilig durch die Beteiligung aller Städte und Gemeinden des Landkreises Konstanz. Hierfür bedarf es einer jährlichen Zustimmung des Kreistages. Der Landkreis rechnet für die kommenden Jahre weiterhin mit hohen Zuzahlungen für den Krankenhausverbund aus kommunaler Hand. In der Kreistagssitzung wurde außerdem die Entlastung des GLKN-Geschäfts­führers Bernd Sieber sowie des Aufsichtsrats beschlossen.

Beschluss
(TOP 11.2: Mehrheitliche Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen
TOP 11.3: Mehrheitliche Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen
TOP 11.4: Mehrheitliche Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen
TOP 11.5: Mehrheitliche Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen)

Der Vertreter des Landkreises Konstanz in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz gGmbH wird damit beauftragt, der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.

Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden, Ersatzneubau GU Kasernenstr. 60/2 /3. BA) in Radolfzell - Baubeschluss (TOP 10.3, Drucksache-Nr.: 2024/126)
Der Landkreis Konstanz ist für die vorläufige Unterbringung von Geflüchte­ten und Asylsuchenden zuständig. Dazu erfordert es die Errichtung bzw. den Bau von eigenen Gemeinschaftsunterkünften, welche dem Landkreis dauerhaft zur Verfügung stehen. Auf dem Grundstück der bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Kasernenstraße in Radolfzell wird ein weiterer Neubau in Angriff genommen. Es handelt sich um den dritten und letzten Bauabschnitt des Gebäudeensembles. Der Neubau ersetzt den noch verbliebenen Holzbehelfsbau aus den 1990er Jahren. Insgesamt werden in dem Neubau 58 Unterbringungsplätze in neun Wohneinheiten geschaffen. Die Gebäudestruktur ermöglicht auch eine Umnutzung für anderweitige Wohnzwecke.

Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet und an die Wärmeerzeu­gung des ersten Bauabschnitts angebunden. Die gesamte Dachfläche des Neubaus wird mit einer Photovoltaikanlage bedeckt. Somit wird das Poten­zial der Dachflächen für die Erzeugung regenerativer Energie maximal aus­geschöpft. Die Baukosten belaufen sich auf rund 3,7 Millionen Euro. Der grobe Zeitplan sieht den Beginn der Arbeiten in der ersten Jahreshälfte 2025 und die Fertigstellung 2026 vor. Die Baugenehmigung liegt bereits vor.

Beschluss (Mehrheitliche Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 4 Enthaltungen)

  1. Der Errichtung des Ersatzneubaus GU Kasernenstr. 60/2 (3. BA) auf dem Flst. Nr. 1296/25 in der Kasernenstraße 60-62 in Radolfzell wird zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 3,7 Mio. EUR (für den 3. BA) werden, wie in der Finanzplanung 2024 vorgesehen, in den Folgejahren im Haushalt veranschlagt.
  3. Das Architekturbüro Poth und Zimmermann aus Radolfzell wird mit den Architektenleistungen beauftragt. Die Auftragssumme beläuft sich auf rd. 205.000 EUR. Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis Leistungsphase 7 (Vergabe).