Jagd und Fischerei
Als untere Jagdbehörde werden hier jagd- und fischereirechtliche Vorschriften vollzogen und das Verzeichnis der Fischereirechte geführt.
Hinweis zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer für Sportfischerkarten beträgt in der Regel 1 Woche.
Die Bearbeitungsdauer für Jagdscheine beträgt in der Regel 2 Wochen.
Saisonbedingt (Dezember-Mai) sind gegebenenfalls deutlich längere Bearbeitungszeiten möglich.
Sportfischerkarten für 2025:
Die Ausgabe der Sportfischerkarten für 2025 startet am Mittwoch, 4. Dezember 2024. Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns gerne ab sofort zukommen lassen.
Die Antragstellung erfolgt vor Ort (Max-Stromeyer-Str. 168, 78467 Konstanz), per Post oder per Mail (letzteres nur bei Erstausstellung oder fehlender Verlängerungsmöglichkeit der Karte). Das Ordnungsamt nimmt kein Bargeld an. Die Zahlung erfolgt per EC-Karte oder per Rechnung.
Wegen des hohen Antragsaufkommens in den Monaten Dezember-März kann es zu Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Wochen kommen. Wir bitten daher darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Sportfischerkarte
- Ihre Sportfischerkarte (sofern schon vorhanden)
- Kopie Ihres gültigen Fischereischeins. (Falls die Gültigkeit Ihres Fischereischeins abgelaufen ist, so ist dieser vor Antragsstellung bei Ihrer Wohnortgemeinde zu verlängern.
- Bei Umzug oder Neuausstellung: eine Kopie des Personalausweises
Wildtiere in der Stadt:
Sie haben einen Fuchs, Marder oder ein anderes Wildtier in der Stadt gesehen und sind jetzt unsicher, ob damit eine Gefährdung verbunden ist? In diesem Fall können Sie auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg stets aktuelle sowie durch Forschungen und Studien abgesicherte Hinweise sachkundiger Fachleute abrufen. Sofern danach trotzdem noch spezieller lokaler Klärungsbedarf bestehen sollte (z.B. erforderliche Einholung einer Ausnahmegenehmigung), steht Ihnen die untere Jagdbehörde gerne zur Verfügung.
Aufgaben:
- Erteilung von Jagdscheinen: Erstantrag und Verlängerungen
- Genehmigung der Fallenjagd im befriedeten Bezirk
- Fragen zu den Jagdpachtverträgen und Abschussplänen mit Abwicklung der Streckenlisten und dem Wildtiermonitoring
- Prüfung und Anerkennung von Jagdpachtverträgen
- Anerkennung von Wildschadensschätzern/ Wildtierschützern und Stadtjägern
- Ansprechpartner für Jagdgenossenschaften, Jagdpächter und jagdliche Organisationen
Des Weiteren erhalten Sie bei uns die Sportfischerjahreskarte/ Monatskarte für den Untersee und Seerhein. Hierzu benötigen Sie einen gültigen Fischereischein, den Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde verlängern können.
Weitere Informationen:
- Merkblatt Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins (PDF / 78 KB)
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins (PDF / 223 KB)
- Antrag Wildtierschützer (PDF / 104 KB)
- Antrag Wildschadensschätzer (PDF / 82 KB)
- Merkblatt Erteilung/Verlängerung einer Sportfischerkarte (PDF / 439 KB)
- Antrag Sportfischerjahreskarte/Monatskarte (PDF / 579 KB)
- Änderung der Unterseefischereiordnung zum 01.01.2018 (PDF / 878 KB)
Formulare für Jagdpächter:
Wildtierbeauftragter
Wildtierbeauftragte in Baden-Württemberg sind die zentralen Ansprechpartner auf Landkreisebene für Fragen zu Wildtieren, gemäß § 61 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes. Ihre Hauptaufgaben umfassen die fachliche Beratung öffentlicher und privater Stellen im Umgang mit Wildtieren sowie die Koordination von Wildtiermonitoring und Management. Sie sind verantwortlich für konzeptionelle Arbeiten, insbesondere in den Bereichen Jagd und Wildtiermonitoring, die für die Erfassung der lokalen Wildtierbestände entscheidend sind. Zudem fungieren sie als Schnittstelle zwischen verschiedenen Akteuren und informieren die Öffentlichkeit über wichtige Aspekte zu heimischen Wildtieren.
Steven Self
+49 7531 800 -1736
Steven.Self@LRAKN.de
Landratsamt Konstanz
Max-Stromeyer-Straße 168
78467 Konstanz
Fachinformationen
Kontakt
Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Jagdbehörde
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage
T. +49 7531 800-1734
Ordnungsamt@LRAKN.de