Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Konstanz ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Das Landratsamt Konstanz bemüht sich, die Vorgaben zu erfüllen und verpflichtet sich, kontinuierlich an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten. Unser Ziel ist, die Informationen auf www.LRAKN.de soweit als möglich barrierefrei und auch für Menschen mit (Seh-)Beeinträchtigungen leicht zugänglich zu gestalten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit sind unsere PDF-Dokumente noch nicht barrierefrei. Die Umstellung stellt eine unverhältnismäßige zeitliche Belastung dar und wird aufgrund der großen Anzahl und der parallel stattfindenden Prozessdigitalisierung nach und nach erfolgen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.03.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Ihnen fällt auf, dass etwas nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist?
Dann teilen Sie uns dies gerne mit an Redaktion@LRAKN.de. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.

Durchsetzungsverfahren

Falls das Landratsamt Konstanz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T. +49 711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Hinweise zur barrierearmen Benutzung

Leichte Sprache

PDF-Dateien

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Kontraste/Farben

Im Browser lassen sich für stärkere Kontraste die Farbangaben der Website ignorieren:
Internet Explorer: Internetoptionen > Allgemein > Barrierefreiheit

Schriftgrößen

Die Schriftgrößen lassen sich ganz einfach im Browser anpassen:
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