Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Konstanz ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Das Landratsamt Konstanz bemüht sich, die Vorgaben zu erfüllen und verpflichtet sich, kontinuierlich an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten. Unser Ziel ist, die Informationen auf www.LRAKN.de soweit als möglich barrierefrei und auch für Menschen mit (Seh-)Beeinträchtigungen leicht zugänglich zu gestalten.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit sind unsere PDF-Dokumente noch nicht barrierefrei. Die Umstellung stellt eine unverhältnismäßige zeitliche Belastung dar und wird aufgrund der großen Anzahl und der parallel stattfindenden Prozessdigitalisierung nach und nach erfolgen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.03.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Ihnen fällt auf, dass etwas nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist?
Dann teilen Sie uns dies gerne mit an Redaktion@LRAKN.de. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Falls das Landratsamt Konstanz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T. +49 711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Hinweise zur barrierearmen Benutzung
Leichte Sprache
Wir stellen wichtige Informationen aus dem Landkreis und dem Landratsamt in Leichter Sprache zur Verfügung.
Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Informationen in Leichter Sprache
PDF-Dateien
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