Wohnungssuche: Schritt für Schritt
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Wohnungssuche schrittweise gestalten können.
Schritt 1: Suchkriterien bestimmen
Ort und Lage: Wählen Sie einen Ort aus, in dessen Umkreis Sie eine Wohnung suchen.
Wohnungsgröße: Wie groß soll die Wohnung sein? Wie viele Zimmer benötigen Sie?
Mietkosten: Wie hoch darf die Miete im Monat maximal sein?
Wohnungsausstattung: Suchen Sie eine möblierte oder eine unmöblierte Wohnung? Suchen Sie eine Wohnung mit Einbauküche?
Sonstige Wünsche: Anbindung an Bus und Bahn, Autostellplatz, Balkon, Wohngemeinschaft, barrierefrei oder rollstuhlgerecht, etc.
Weitere mögliche Kriterien:
- gewünschtes Einzugsdatum
- Mietdauer (befristet oder unbefristet)
- Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten
- Höhe der Mietkaution
- Kündigungsfrist der aktuellen Mietwohnung (um ggf. Doppelzahlungen zu vermeiden)
- Aufenthaltsstatus
- Wohnsitzauflage
- wenn Sie (Sozial-)Leistungen beziehen: Mietobergrenzen Ihres Leistungsträgers
Schritt 2: Immobilienanzeigen durchsuchen
Immobilienanzeigen im Internet:
Viele Immobilienanzeigen können im Internet kostenlos eingesehen werden, zum Beispiel unter:
Angebote von Wohngemeinschaften finden Sie unter:
Immobilienanzeigen in Zeitungen:
Folgende Zeitungen veröffentlichen regelmäßig Immobilienanzeigen für den Landkreis Konstanz und die Region:
- SÜDKURIER (mittwochs und samstags)
- WOCHENBLATT (mittwochs)
- Konstanzer Anzeiger (mittwochs)
Häufig gibt es eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, die Sie zur Kontaktaufnahme nutzen können. Manchmal sind Kennziffern oder Kennbuchstaben aufgeführt – sogenannte Chiffren. Auf eine Anzeige mit Chiffre müssen Sie schriftlich antworten, indem Sie einen Brief an die Zeitung schicken. Ihr Brief wird dann automatisch an den Vermieter oder die Vermieterin weitergeleitet. Wichtig ist, dass Sie die Chiffrenummer auf dem Briefumschlag und in Ihrem Brief nennen.
Hinweis: Hier finden Sie eine Übersicht über gängige Abkürzungen (PDF / 175 KB) in Immobilienanzeigen.
Schritt 3: Bewerbung
Hier erfahren Sie, wie Sie sich schriftlich auf eine Wohnung bewerben können – egal ob per Brief oder per Mail:
- Anschreiben
Verfassen Sie einen kurzen Text, in dem Sie sich vorstellen (Name, Haushaltsgröße, etc.). Erklären Sie, weshalb Sie sich für die Wohnung interessieren und warum Sie die passende Mietperson sind. Verweisen Sie auf alle Dokumente, die Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung miteinreichen (z.B. Einkommensnachweise, SCHUFA-BonitätsAuskunft, Mieterselbstauskunft, Sprachzertifikat, etc.).
Mit folgenden Dokumenten können Sie Ihre Wohnungsbewerbung aufwerten oder vervollständigen:
- Einkommensnachweis
- SCHUFA-BonitätsAuskunft
- Mieterselbstauskunft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Wohnberechtigungsschein (WBS)
- Zertifikat über Sprachniveau
- Empfehlungsschreiben
- Mietbürgschaft
Schritt 4: Besichtigung
Hier erfahren Sie, worauf Sie bei einer Wohnungsbesichtigung achten sollten:
- Vorbereitung
Sie können- Ihre Bewerbungsunterlagen zusammenstellen (siehe Schritt 3)
- (bei Bedarf) eine Person zur Übersetzungshilfe organisieren
- die Anfahrt planen
- Ihre Fragen notieren
- Identitätsnachweis mitbringen
Bringen Sie eine aktuelle Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses bzw. Ihres Aufenthaltsdokuments (Visum, Aufenthaltsgenehmigung, etc.) mit. - guten Eindruck hinterlassen
Erscheinen Sie pünktlich und ordentlich gekleidet. Durch höfliches Auftreten können Sie einen guten Eindruck hinterlassen. Wenn Sie Fotos machen möchten, bitten Sie vorab um Erlaubnis. - Zustand und Umgebung der Wohnung prüfen
Achten Sie während der Besichtigung auf den Zustand der Fenster, Steckdosen und Heizkörper. Kontrollieren Sie außerdem, ob es in der Wohnung Spuren von Schimmel, Wasserflecken oder anderen Mängeln gibt. Passt die Lage der Wohnung zu Ihren Anforderungen? Sind genügend Zimmer vorhanden? - Interesse bekunden
Machen Sie deutlich, dass Sie sich ernsthaft für die Wohnung interessieren. Zum Abschluss der Besichtigung können Sie sich erkundigen, ob und bis wann sich der Vermieter oder die Vermieterin melden wird.
Hinweis:
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen grundsätzlich nicht mehr Unterlagen vorzeigen als deutsche.
Der Mietpreis ist in der Regel nicht verhandelbar.