Landtagswahl
Der Landtag von Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg wurde erstmals 1952 gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. In Art. 28 Abs. 1 der Landesverfassung für Baden-Württemberg ist das Wahlverfahren geregelt. Die Wahl der Abgeordneten verbindet zum einen die Persönlichkeitswahl (Bewerbung in einem der 70 Wahlkreise) mit den Grundsätzen der Verhältniswahl (die Parteien erhalten ihre Mandate nach dem Stimmenproporz). Jeder Wähler hat „nur“ eine Stimme.
Seit 2011 ist der Landtag ein Vollzeitparlament.
Landtagswahl 2021
Am 14. März 2021 findet die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg statt.
Der Landkreis Konstanz ist in zwei Wahlkreise (56 – Konstanz und 57 – Singen) aufgeteilt.
Hierzu können mit den auf dieser Seite eingestellten Formularen Wahlvorschläge eingereicht werden.
Für weitere Informationen wird auf die Bekanntmachung vom 12. Mai 2020 verwiesen.
Formulare zur Landtagswahl 2021
Weitere Informationen
- Landtagswahlportal der Landeszentrale für politische Bildung
- Informationen zur Landtagswahl 2021 des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg