Kommunalwahl
Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Dazu gehören die Kreistags-, die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl. Die Mandatsträger werden von den Wahlberechtigten des Landkreises, der Gemeinde bzw. der Ortschaft gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen. Hierbei handelt es sich um das aktive Wahlrecht.
Wählbar als Mitglied des Kreistages, des Gemeinderates und des Ortschaftsrates ist man dagegen erst mit Erreichung der Volljährigkeit
(= passives Wahlrecht).