Jagd und Fischerei

Als untere Jagdbehörde werden hier jagd- und fischereirechtliche Vorschriften vollzogen und das Verzeichnis der Fischereirechte geführt.

Hinweis zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer für Sportfischerkarten beträgt in der Regel 1 Woche.
Die Bearbeitungsdauer für Jagdscheine beträgt in der Regel 2 Wochen.
Saisonbedingt (Dezember-Mai) sind gegebenenfalls deutlich längere Bearbeitungszeiten möglich.
   

Sportfischerkarten für 2025

Die Ausgabe der Sportfischerkarten für 2025 startet am Mittwoch, 4. Dezember 2024. Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns gerne ab sofort zukommen lassen.
Die Sportfischerkarte kann vor Ort, per Post

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Max-Stromeyer-Straße 168
78467 Konstanz

oder (bei Erstanträgen und fehlender Verlängerungsmöglichkeit) per E-Mail an ordnungsamt@LRAKN.de  beantragt werden.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Bei Erstantrag:

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Sportfischerkarte
  • Kopie des gültigen Fischereischeins (bei abgelaufener Gültigkeit ist dieser vorab zu verlängern)
  • Kopie des Personalausweises

Bei Verlängerung:

  • Bisherige Sportfischerkarte
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Sportfischerkarte
  • Kopie des gültigen Fischereischeins (bei abgelaufener Gültigkeit ist dieser vorab zu verlängern)
  • Bei Umzug: Kopie des Personalausweises

Das Ordnungsamt akzeptiert kein Bargeld. Die Zahlung erfolgt per EC-Karte oder nach Rechnungsstellung. Während Dezember bis März können Bearbeitungszeiten von bis zu drei Wochen anfallen. Es wird darum gebeten, in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Antrag Sportfischerjahreskarte/Monatskarte (PDF / 579 KB)

Wildtierbeauftragter

Wildtierbeauftragte in Baden-Württemberg sind die zentralen Ansprechpartner auf Landkreisebene für Fragen zu Wildtieren, gemäß § 61 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes. Ihre Hauptaufgaben umfassen die fachliche Beratung öffentlicher und privater Stellen im Umgang mit Wildtieren sowie die Koordination von Wildtiermonitoring und Management. Sie sind verantwortlich für konzeptionelle Arbeiten, insbesondere in den Bereichen Jagd und Wildtiermonitoring, die für die Erfassung der lokalen Wildtierbestände entscheidend sind. Zudem fungieren sie als Schnittstelle zwischen verschiedenen Akteuren und informieren die Öffentlichkeit über wichtige Aspekte zu heimischen Wildtieren.

Steven Self
+49 7531 800 -1736
Steven.Self@LRAKN.de
 

Landratsamt Konstanz
Max-Stromeyer-Straße 168
78467 Konstanz

Fachinformationen

    
Wildtiere in der Stadt:
Sie haben einen Fuchs, Marder oder ein anderes Wildtier in der Stadt gesehen und sind jetzt unsicher, ob damit eine Gefährdung verbunden ist? In diesem Fall können Sie auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg stets aktuelle sowie durch Forschungen und Studien abgesicherte Hinweise sachkundiger Fachleute abrufen. Sofern danach trotzdem noch spezieller lokaler Klärungsbedarf bestehen sollte (z.B. erforderliche Einholung einer Ausnahmegenehmigung), steht Ihnen die untere Jagdbehörde gerne zur Verfügung.

Aufgaben:

  • Erteilung von Jagdscheinen: Erstantrag und Verlängerungen
  • Genehmigung der Fallenjagd im befriedeten Bezirk
  • Fragen zu den Jagdpachtverträgen und Abschussplänen mit Abwicklung der Streckenlisten und dem Wildtiermonitoring
  • Prüfung und Anerkennung von Jagdpachtverträgen
  • Anerkennung von Wildschadensschätzern/ Wildtierschützern und Stadtjägern
  • Ansprechpartner für Jagdgenossenschaften, Jagdpächter und jagdliche Organisationen

Weitere Informationen:

Formulare für Jagdpächter:

Kontakt

Landratsamt Konstanz
Ordnungsamt
Jagdbehörde
Max-Stromeyer-Straße 166/168
78467 Konstanz
Lage

T. +49 7531 800-1734
Ordnungsamt@LRAKN.de

Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr